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Re: Datenschutz: Anzeige gegen T-Online
Am 23 Apr 2003 um 17:22 hat Neko (Simone Demmel) geschrieben:
> Gert Doering (gert@greenie.muc.de) - Wed, Apr 23, 2003 at 02:57:13PM +0200:
> > On Wed, Apr 23, 2003 at 12:07:02PM +0000, Lutz Donnerhacke wrote:
> > > Es genügt jedoch, wenn einige Tage diese Info vorgehalten wird. Sie muß
> > > nicht monatelang rückwirkend abrufbar sein.
> > D'accord. Wobei "einige Tage" eben noch zu definieren ist.
>
> Ansich schon, nur dauert meist etwas mehr als ein paar Tage, bis unsere
> liebe Obrigkeit ein entsprechendes Verfahren eroeffnet mit dem man legal
> an diese Daten rankaeme. Wenn die Jungs da etwas flotter waeren...
Vorratsdatenspeicherung, weil vielleicht einer unter Millionen eine Straftat
begangen hat? Das bedeutet, dass per se jeder erst mal verdaechtig ist,
weshalb seine Daten auch beliebig gespeichert werden duerfen? Das ist ja
schlimmer als bei Orwell und Huxley zusammen.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
ts@cplus.de
http://www.internet-law.de
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
http://www.afs-rechtsanwaelte.de
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