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Re: Datenschutz: Anzeige gegen T-Online



* Andreas Jellinghaus wrote:
> Wenn du bei meldung des Kunden das Logging erst angeschaltet hättest,
> damit wäre das nicht gegagen? Sicher, weniger bequem.

Nein. Und ich bitte dringend darum, daß sich nicht die Leute das Gehirn
eines ISP zerkräuseln, die nicht die blasseste Ahnung von den täglichen
Aufgaben eines Netztechnikers haben. Ansonsten fange ich an mir Gedanken
zu machen, was Juristen und Studenten so alles zu tun haben und wie sie
es bitte zu machen haben. Weil es mir so besser gefällt.

Kurz: Entweder die ISPs erheben umfangreiche Verkehrsdaten über ihren
täglichen Betrieb oder sie gehen pleite, weil sie ausgenommen werden wie
die Hasen und nicht in der Lage sind, einen minimalen Service bei Kunden-
problemen zu leisten.

Ob das den Datenschützern gefällt oder nicht, ist für den Betrieb des ISP
völlig egal. Erst die Pflicht, dann die Kür.

Ich finde es ziemlich dreist, wie hier auf genau den Technikern bei ISPs
herumgehackt wird, die gerade die Kür deutlich besser machen als die ISPs,
die Auslöser des Threads waren.

> Erhebst du daten über alle Serverkunden ?
> Also auch etwa für jemanden, der einen Mixmaster betreibt, und
> sicherlich daran keinerlei interesse hat?

Wenn hier einer einen Mixmaster betreibt, dann kenne ich dessen Wohnung.
(Ja, Du darfst selbst herausbekommen, wie das gemeint ist.)

>> Damit kann man aber bei Bedarf nachweisen:
>>   - daß ein Kunde tatsächlich über andere Relays gespammt hat,
>>   - daß ein Kunde tatsächlich Teil einer DDoS Attacke war,
>>   - daß ein Kunde zuunrecht angezinkt wird.
>
> Und du bist Justizbehörde genug um die Daten zu sammeln?

Ich bin Admin. Ich darf das, ich mache das. Und ich bin im Recht. Auch nach
TDDSG. Aber das muß jemand, der das nicht täglich macht, nicht verstehen.

> Für den fall das jemand über andere Relays spammt oder ein DOS
> durchführt?

Auch dafür.

>> Es ist eben nur teuer, also macht man das nur mit einer klaren Zielstellung
>> und nur im Notfall.
> 
> Dann ist es ok.

Warum? Ist das Motiv der Datensammlung von juristischer Bedeutung?
Ich hoffe nicht.

> In deinem Beispiel ging es um die Überwachung eines
> Servers, die Daten hätte der Kunde auch selbst erheben können.

Nein.

> Deine anfängliche Schilderung klingt aber anders: zu dem Zeitpunkt
> als der Kunde sich beschwerte hattest du bereits die Daten der letzen
> drei tage zur hand?

Natürlich¹.

> Sprich: gesammelt wird immer, ausgewertet nur wenn es geld bringt?
> Na dann hoffe ich doch, das die einzige profitable auswertung der
> Wunsch eines kunden ist (und es um dessen daten geht - nicht um fremde).

Es hat mit "Geld bringen" nichts zu tun. Aber unterstelle nur weiter.
Es geht um "Probleme lösen". Nein, ich erwarte kein Verständnis.

1  RZ-Admin einer universitären Einrichtung rief kurz nach Verabschiedung
   des TDuKG an, die juristische Fakultät habe untersagt, Logfiles zu führen,
   weil das nach TDDSG verboten sein. Ich habe ihm empfohlen, weiter Logfiles
   zu führen, jedoch bei Problemen mit der juristische Fakultät stets nur noch
   online Fehlersuche zu betreiben. Nach zwei Wochen haben die Juristen
   aufgegeben und den Passus der technischen Notwendigkeit für die Aufrecht-
   erhaltung des Betriebs verstanden.
   
   Ich hoffe nicht, daß man das exemplarisch an einigen Teilnehmern der Liste
   wiederholen muß, weil sie nur schmerzhaft lernen.
   

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