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Re: Datenschutz: Anzeige gegen T-Online



Neko (Simone Demmel) schrieb am Wed, 23 Apr 2003 10:57:00 +0200:
>
>Holger Voss (hvoss@muenster.de) - Tue, Apr 22, 2003 at 09:37:58PM
>+0200:>
>>Als Beschuldigter ist es nicht meine Aufgabe, (Straf-)Taten
>aufzuklären.>Ich habe bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig zu
>gelten.
>
>Das ist die Theorie, in der Praxis ist es sehr viel schneller und
>gruendlicher, wenn Du selbst beweisen kannst, dass Du es nicht warst.

Im nächsten Schritt macht sich dann verdächtig, wer sich nicht aktiv an
der Strafverfolgung beteiligt? (Das ist nicht nur Schreckensvision,
sondern heute schon üblich: Bei Massen-DNA-Tests wird von Polizei und
Gesellschaft ein enormer Druck auf tausende "Verdächtige" ausgeübt, sich
"freiwillig" an DNA-Tests zu beteiligen. Die Polizei ermittelt natürlich
verstärkt gegen diejenigen, die sich dem Druck, die eigene "Unschuld" zu
beweisen, nicht beugen.)
   Unschuldsvermutung und Aussageverweigerungsrecht wären wertlos, wenn
nur Schuldige davon Gebrauch machen würden. - Denn damit wären die
Schuldigen schnell identifiziert.
   Deshalb finde ich es sinnvoll, auch als UnschuldigeR auf diesen
Rechten zu bestehen.


>Der beste Beweis dafuer ist den wahren Schuldigen zu benennen.

Warum sollten (abseits von "Matlock" und anderen Krimis) unschuldig
Verdächtigte schneller die tatsächlichen TäterInnen finden können, als
Polizei und Staatsanwaltschaft? - Polizei und Staatsanwaltschaft haben
schließlich wesentlich weiter gehende Kompetenzen, mehr Erfahrung,
ausgebildete Spezialkräfte mit entsprechendem Gerät usw.

Gruß


Holger

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