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Re: Datenschutz: Anzeige gegen T-Online



Andreas Jellinghaus (aj@dungeon.inka.de) - Wed, Apr 23, 2003 at 06:58:59PM +0200:
> Wenn du bei meldung des Kunden das Logging erst angeschaltet hättest,
> damit wäre das nicht gegagen? Sicher, weniger bequem.

Aeh? Da is doch alles schon vorbei gewesen. Der Kunde will doch wissen
warum das so *war*. Dass das hier etwas Regelmaessigeres war, ist eher
Zufall.

*hinterher* das Logging einschalten bringt nur bei Wiederholungstaetern
was und die kann man dann fuer die vergangene nicht protokollierte Tat
auch nicht verantwortlich machen, weil ja keine Beweise vorliegen.

neko
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Simone Demmel					neko@greenie.muc.de

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