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Re: Spam



Holger Voss (hvoss@muenster.de) - Wed, Apr 23, 2003 at 11:30:18PM +0200:
>    Warum argumentierst Du nicht gegenteilig: Wenn die Staatsgewalt
> (hier: ein Gericht) es selbst nach 48 Stunden noch nicht hingekriegt
> hat, entsprechende Anordnungen zu treffen, dann können die Daten für den
> Staat ja auch nicht sooo wichtig sind. Er würde damit sein Recht
> verspielen, hier zur Strafermittlung in die Rechte von Betroffenen
> einzugreifen.

Naja, da 'streiten' sich gerade Privatleute. Dem Staat kann das ja
eigentlich ziemlich wurscht sein. Die anderen wollen ja nur, dass er
(der Staat) regulierend eingreift.

Die alternative waere sonst ja wieder das Faustrecht (Lynchjustiz?) -
und das wollt Ihr (die haelfte der Liste, die meine Gedanken in diese
Richtungueberhaupt nicht verstehen kann und absolut abartig, gefaehrlich
und was weiss ich noch alles findet) ja nicht.

Also koennt Ihr Euch vielleicht mal einigen, was Ihr wollt? 

Ordentliche Gewaltenteilung? Dann muesst ihr auch angemessen warten und 
den Damen und Herren Material zur Anklage vorlegen.

oder

Selbstjustiz mit allem was dazugehoert? Dann koennt Ihr Logfiles fuer
diesen Zweck weitestgehendst verbieten, weil die braucht man dann
nicht laenger als ein paar Stunden; man schlaegt zeitnah, sofort und 
automatisiert zurueck.

Letzteres waere natuerlich ein kultureller Rueckschritt, bei ersterem
muessten die Datenschuetzer zurueckstecken.

Beides? Ich seh nicht wie das gehen wuerde.

> Würdest Du auch hier fragen: "Reichen 24 bis 48 Stunden für ein
> Gericht?"
>    Oder würdest Du hier argumentieren: "Wenn die das in 24/48 Stunden
> nicht hinkriegen, wird's schon nicht so wichtig sein"?

Schaffen sie es denn?
Oder willst Du sagen: wir (die betroffenen) muessen schon entsprechend
viel Geschrei machen, dann glaubt auch einer, dass es dringend ist und
kuemmert sich zeitnah um das Problem? Gewinnt dann immer der, der am
lautesten bruellt?

> Bestandteil von Freiheit ist auf jeden Fall die Möglichkeit, unerkannt
> Straftaten zu begehen.

Interessante Ueberlegung... wielange dauert es, bis ein Bankraub
verjaehrt? (Wenn die nur nicht immer so wenig in ihren Kassen haetten)

> >wenn man nur einen Wimpernschlag lang
> >schafft die Verfahren dazu zu verschleppen?
> Wie könnte ich - selbst wenn ich wollte - die Herausgabe meiner
> IP-Nutzungsdaten beim Provider innerhalb der ersten 48 Stunden
> verschleppen? Das ist doch lange, bevor ich überhaupt weiß, dass gegen
> mich ermittelt wird.

Wieso? Du musst ab Straftat damit rechnen, dass jemand Dich beobachtet
hat und jetzt versucht Ermittlungen einzuleiten (schliesslich weist Du
meistens als erster von deinen Schandtaten - so sollte es zumindest
sein)

> Du argumentierst hier imho am Thema vorbei. Eine Straftat verjährt
> nicht, nur weil Beweise - bewusst oder unbewusst - gelöscht oder
> unbrauchbar werden.

Naja, wenn alle Beweise vernichtet sind - und das sind sie in dem Fall
mit ihrer Loeschung - kann Dir keiner mehr etwas nachweisen und ohne
Beweis gilt die Unschuld - somit ist die Tat vielleicht juristisch nicht
verjaehrt, aber praktisch. Du bist aus dem Schneider.

>    Mord verjährt nie. Nach Deiner Logik dürften folglich jedwede Daten,
> die helfen könnten, einen Mord aufzuklären, niemals gelöscht werden?!

Das waere nett, wird in der Praxis aber sicher nur moeglich sein, wenn
die betreffenden Daten rechtzeitig als solche erkannt, gesichert und 
archiviert wurden. Von existenten Daten, von deren Existenz man nichts 
weiss, kann man natuerlich nicht verlangen, dass sie lang genug 
aufgehoben werden. Das trifft ja nicht nur auf Daten zu, sondern auf 
alles was Beweis sein kann.

neko
-- 
Simone Demmel					neko@greenie.muc.de

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