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Re: Datenschutz: Anzeige gegen T-Online



Gert Doering <gert@greenie.muc.de> writes:

> Ein offener, nicht loggender Proxy - welcher Art auch immer -
> erlaubt die vollstaendige Verschleierung des Taeters bei einem
> Einbruch o.ae. - und damit ist der Betreiber des Proxies zumindest
> der "Behinderung der Justiz" schuldig.

Äh, ich hoffe, daß das einerseits nicht den Status quo widerspiegelt,
andererseits auch nicht Ziel irgendwelche Lobby-Bestrebungen ist.

IP ist extrem fragil, was die Absenderzuordnung angeht, und es darf
einfach nicht sein, daß jemand, der ein nichttriviales Peering
macht oder Software mit einem dummen Fehler zum Routing einsetzt,
mit mehr als einem Bein im Gefängnis steht, nur weil er der
Absenderverschleierung Vorschub leistet.

Du als Techniker kannst natürlich immer mit dem ISO-Schichtenmodell
kommen, aber das wirst Du nie in ausführbarer Form in ein Gesetz
kompilieren können.

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