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Re: [FYI] DNA Fingerprinting for All!



On Sam, Apr 26, 2003 at 12:05:57 +0200, Martin Schroeder wrote:
> > >> DNA Fingerprinting for All!
> > 
> > > Im Prinzip sind wir in Deutschland doch auch schon soweit.
> > 
> > Naja, wir haben noch immer Art. 2 und Art. 1 GG.
> 
> Wir haben vor allem die Unschuldsvermutung und das
> Aussageverweigerungsrecht (IPbürgR, 14.3.g)

gilt in modernen demokratien nicht das prinzip, dass man unschuldig ist
bis einem die schuld bewiesen werden konnte? ich mein als prinzip der
rechtssprechung? d.h. das der rechtstaat davon ausgeht das man
unschuldig ist? wie legitimiert die exekutive ihr vorgehen gegenüber
diesen (hier in der schweiz) verfassungsmässigen grundrechten? ist ein
DNA test eine anklage?

in der schweiz gilt laut bundesverfassung:

[...]

   Strafverfahren

   Art. 32

   1 Jede Person gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als
     unschuldig.

   2 Jede angeklagte Person hat Anspruch darauf, möglichst rasch und
     umfassend über die gegen sie erhobenen Beschuldigungen unterrichtet
     zu werden. Sie muss die Möglichkeit haben, die ihr zustehenden
     Verteidigungsrechte geltend zu machen.

   3 Jede verurteilte Person hat das Recht, das Urteil von einem höheren
     Gericht überprüfen zu lassen. Ausgenommen sind die Fälle, in denen
     das Bundesgericht als einzige Instanz urteilt.

[...]

nachzulesen unter http://www.gesetze.ch

 - gruss mathias

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