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Re: Datenschutz: Anzeige gegen T-Online



Joerg-Olaf Schaefers <listen@fx3.de> schrieb:

>Ich kann mich uebrigens recht gut erinnern auch schon vom T-Online
>Abusedesk eine vergleichbare Antwort bekommen zu haben. Man koenne/
>wolle nicht zuordnen wg. Datenschutz. Das ist schon eine Weile her
>(knappes Jahr?) und war wohl auch nur kurze Zeit Hauspolitik (so oft
>schreibe ich keine Abusemails, kann es also nicht eingrenzen ..).

T-Online hat - soviel ich weiss - Privatleuten gegenüber niemals den
Inhaber einer bestimmten IP-Adresse offengelegt. Die T-Online AG nimmt
und nahm es aber dennoch mit den Gesetzen und dem Datenschutz ohnehin
nie so ernst:

 1) Man hat über Jahre hinweg in Kopfzeileneinträge von
USENET-Beiträgen (ein Teledienst) die Kundennummer des eingewählten
Benutzers eingefügt. Diese Kundennummer stimmt bei manchen Kunden
sogar mit der Telefonnummer überein. Diese Praxis wurde erst nach
Jahren und nach massivem Protest bei dem Regierungspräsidenten und dem
hessischen Datenschutzbeauftragten geändert. Von den für die Praxis
Verantwortlichen wurde meines Wissens nach nie jemand zur Rechenschaft
gezogen.

 2) Der Ausgangsmailserver von T-Online fügt auch heute noch in jede
ausgehende Mail die vollständige T-Online-Mailadresse als Absender und
die Kundennummer (T-Online-Nummer) des Kunden ein. Die von Kunden
angegebene Absenderadresse wird schlichtweg ignoriert. Will man einen
anderen Absender angeben, als den, der gerade eingewählt ist, muss man
sogar Geld extra bezahlen: "Andere eMail-Absenderadresse angeben für
2,95 Euro zusätzlich im Monat". Aber auch dann wird die Kundennummer
in die Mail eingefügt.

 3) Bei den Homepages, die bei T-Online gehalten werden, wird gemäss
den "Datenschutzhinweisen" sogar der volle Name und die Adresse des
Anschlussinhabers in einem automatisch erzeugtem Impressum
ausgewiesen: "Das Impressum ist eine HTML-Seite, die direkt vom System
angelegt wird. Sie fasst die Angaben zusammen, die im Rahmen der
vorhandenen Kennzeichnungspflichten nach dem
Mediendienstestaatsvertrag und dem Teledienstegesetz durch den
Verantwortlichen für die Homepage ggf. veröffentlicht werden müssen."
Das ist natürlicher barer Unsinn, denn verantwortlich für den Inhalt
ist grundsätzlich derjenige, der die Seiten in's Netz stellt und nicht
der, der den Webspace bezahlt. Für den, der allerdings eine Webseite
bei T-Online hostet und der Mail über deren Server verschickt,
bedeutet das, dass ohne rechtliche Grundlage und gegen alle
Datenschutzgesetze jedem Mailempfänger durch T-Online der volle Name
und die volle Adresse des Anschlussinhabers mitgeteilt werden.

Diese Strafanzeige gegen T-Online könnte man wohl beliebig erweitern.

Das im TDDSG verankerte Recht auf anonyme/pseudonyme Nutzung von
Telediensten wird also nicht nur dort ausgehebelt, wo man zwecks
Abrechnung gegenüber dem Kunden in Beweisnot kommen könnte, wie
manches technische Personal uns das darzustellen versucht. Motiv
scheint eher zu sein, dass man sich Arbeit und Beschwerden vom Hals
halten will, indem man personenbezogene Kundendaten gleich vorsorglich
an die Netzgemeinde verteilt: Eine Gemeinschaft, die sich das
absurderweise auch noch in Teilen gerne gefallen lässt, weil man dort
glaubt, dass Pseudonyme von Übel seien.

Diese Praktiken scheinen eher daraus zu entstehen, dass in gewissen
Kreisen Administratoren für Fehlverhalten ihrer Benutzer
verantwortlich gemacht werden: Wenn der Admin dann nicht in der Lage
ist, den Übeltäter zurechtzuweisen oder dessen Identität preisgibt,
läuft er Gefahr, gegenüber der Community quasi selbst zu haften.

Ich hoffe, dass sich das von der übertriebenen Spam- und
Anti-Kinderporno-Hysterie stark beeinflusste Klima weiter von
allgegenwärtig akzeptierter Nachverfolgbarkeit und Kontrolle jeglicher
Netzaktivitäten in Richtung mehr Bürgerrechte und Datenschutz bewegt.

Die Anzeige gegen T-Online und die erzeugte Resonanz würde ich als
ersten positiven Schritt bewerten, der ein Bewusstsein dafür erzeugen
kann, mit welcher Gleichgültigkeit und Willkür einer der grossen
Anbieter für Telekommunikationsdienste unter Missachtung gesetzlicher
Regelungen mit den Daten seiner Kunden umgeht.

MfG,

Günther Merkens

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