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Re: Heise Newsticker: Falsche Versprechungen in 0190-Spam bleibenstraflos



> wissen, sodass sehr wohl eine Täuschung vorliege. Aus diesem Grund sei
> der Tatbestand des Betrugs auch erfüllt und die Einleitung eines
> Strafverfahrens damit entgegen der Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft
> gerechtfertigt, monieren Kritiker der Entscheidung.

Wer kritisiert denn ?

Wenn man jeder Bloedheit der Leute juristisch - und auch gleich noch mit
der Strafrechtskeule - begegnen wollte, waere das das Ende der Freiheit,
siehe Buessow.


H.


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