[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [FYI] BMJ sieht die digitale Privatkopie als "Gefahrenherd"



Hi,

Peter Kuhm (peter@null.priv.at) - Sat, May 03, 2003 at 04:32:02PM +0200:
> >Die entsprechende Stelle im Gesetz habe ich uebrigens immer noch nicht
> >gefunden. Wolltest du die nicht mal raussuchen?

die Gesetze sind erfreulicher Weise noch einsehbar (ich hoffe, sie sind
echt):

http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/nuernbergergesetze/index.html

Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15.
September 1935 

§1 Abs. 1 ist wirklich (aus technischer Sicht) mal ein ein klares,
eindeutiges Gesetz. Da kann man nicht meckern:

"Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder
artverwandten Blutes sind verboten. Trotzdem geschlossene Ehen sind
nichtig, auch wenn sie zur Umgehung dieses Gesetzes im Auslande
geschlossen sind.

2. Die Nichtigkeitsklage kann nur der Staatsanwalt erheben. "

(Abs 2 versteh ich glaube ich nicht so ganz - kann das nur der
Staatsanwalt fuer ungultig erklaeren oder kann er Ausnahmegenehmigungen
erteilen und es damit fuer gueltig erklaeren?)

neko
-- 
Simone Demmel					neko@greenie.muc.de

-- 
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@lists.fitug.de
For additional commands, e-mail: debate-help@lists.fitug.de