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Re: [FYI] BMJ sieht die digitale Privatkopie als "Gefahrenherd"



> ich habs nicht vollstaendig mitverfolgt, weil mein Filter Heiko's Beitraege
Ach ja ;-)
> automatisch als gelesen markiert, aber ich koennte mir vorstellen, dass
> § 95b "Durchsetzung von Schrankenbestimmungen" gemeint war.

Man muss die Richtlinie mitlesen und die amtliche Begruendung des
Regierungsentwurfen. Irgendwo in Art 6 der Richtlinie steht die "kann"
Bestimmung. Habs gerade nicht zur Hand.

Die Novelle regelt, dass eine digitale Privatkopie sogenannter
kopiergeschuetzter CDs rechtswidrig ist. Der Gesetzgeber schafft die
Privatkopie insoweit also ab. Das wird geregelt.

Es wird aber nirgendwo begruendet. Oder auch nur gesagt, das man diese
Regelung wolle. Da wo diese Begruendung stehen muesste, schaut nach, steht
nur ein Hinweis darauf, dass man einstweilen nur die "soll" Bestimmungen
der Richtlinie umsetze. Insoweit eine Art "Regelung durch Unterlassen".

Dass die EU ueberhaupt mit der Sache befasst war, ist schon merkwuerdig.
Und was dabei herausgekommen ist, ist ein schoenes Beispiel fuer "Politik
durch Verfahren" anstelle von Debatte. Ist die Sache irgendwann im
Bundestag oder sonstwo debattiert worden? Abgesehen von phantasievollen
nebensaechlichen Einwaenden der CSU etc, der das noch nicht weit genug
ging.


H.






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