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RE: [FYI] BMJ sieht die digitale Privatkopie als "Gefahrenherd"



Hi, was soll denn die Diskussion ueber die Nuernberger Gesetze? Der
Vergleich war doch nicht inhaltlich gemeint, als ob die Abschaffung der
Privatkopie genauso schlimm waere etc. Es ging allein um die Eindeutigkeit
des gesetzgeberischen Willens. Dazu gehoert nicht nur das Gesetz sondern
auch das drumherum. Und man kann insoweit die Rechtsgebungstechnik
durchaus vom Inhalt trennen, deshalb das extreme Beispiel.

Was die Nazis wollten war klar. Was das "Liebe Popmusiker"-BJM will, wurde
jedenfalls in der Begruendung des Regierungsentwurfes des nicht
klargemacht. Insofern waren die Nuernberger Gesetze, trotz ihrer Inhaltes,
besser.

On Sun, 4 May 2003, Daniel A. J. Sokolov wrote:

> > §1 Abs. 1 ist wirklich (aus technischer Sicht) mal ein ein klares,
> > eindeutiges Gesetz. Da kann man nicht meckern:


Die Urheberechtsnovelle ist genauso eindeutig. Es gab die Privatkopie in
alten Recht. Soweit es um sogenannte kopiergeschuetzte CDs etc geht, ist
sie nun abgeschafft. Klammheimlich, ohne Diskussion, jedenfalls im
Regierungsentwurf. Vor allem ohne sachliche Begruendung. Was allein schon
fuer eine Verfassungsbeschwerde reichen wuerde, wenn es denn ein
"Grundrecht" auf die Privatkopie gaebe.

Wenn es fuer die Abschaffung der Privatkopie vernuenftige Gruende gab,
dann sind sie nicht genannt worden. Die Abschaffung der Privatkopie wurde
weder von den WIPO Vertraegen, um die es in erster Linie geht, noch von
der Richtlinie gefordert. Es war reine "Mauschelei". IMHO
allerschlimmster Sorte. Es fing an damit dass die EU in den WIPO Prozess
eingeschaltet wurde, nicht weil dies noetig war, sondern einfach weil man
sie aus aussenpolitischen Gruenden dabeihaben wollte. Die EU sollte mal
als Voelkerrechtssubjekt auftreten. Usw.


H.


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