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Re: [FYI] BMJ sieht die digitale Privatkopie als "Gefahrenherd"



Hallo Liste,

Sunday, May 4, 2003, 11:25:19 AM, Neko (Simone Demmel) wrote:

> Heiko Recktenwald (uzs106@ibm.rhrz.uni-bonn.de) - Sun, May 04, 2003 at 01:48:43AM +0200:
>> > Die entsprechende Stelle im Gesetz habe ich uebrigens immer noch nicht
>> > gefunden. Wolltest du die nicht mal raussuchen?
>> Da geht um Unterrichtsmaterialien, meine ich, halt ein anderer Fall.
>> Hab das Gesetz grad nicht zur Hand.

Naja, ganz persoenlich, auch und gerade als Betroffener, fand ich die
Fokussierung auf Kopien fuer Wissenschaft, Lehre und deren Intranets
durchaus bemerkenswert. Die nicht-akademische Privatkopie wurde in der
Endphase der Diskussion ueberhaupt nicht mehr thematisiert, obiges
scheint auch nur als befristete Ausnahmeregelung angelegt.

> Ich glaube, Du meinst diese Stelle:

> Leider immer noch die alte Version, aber die duerfte sich in diesem
> Punkt nicht geanedert haben - hat jemand schon mal eine URL fuer die
> Neue Ausgabe?



> Par 53 UrhG, Abs. 3 
> -------ZITAT BEGIN------------
> (3) Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke [..]

Zumindest ich meinte eine Stelle wo steht, dass Kopien "ermoeglicht
werden" muessen. In der von dir zitierten Stelle steht aber lediglich,
dass es zulaessig ist, wenn, ja wenn, man es denn (irgendwie?) schafft.

Ob damit, wenn es diese Stelle auch in der neuen Version gibt, eine
"Crackerlaubnis" erteilt wird, ist wieder eine andere Sache. Imo aber
erstmal sekundaer.

MfG
 Olaf

-- 
Schmidt: "Lassie" und "Flipper", diese treuen Tiere, die gehalten
wurden von netten Kindern mit noch netteren Müttern. Komischerweise
waren diese süßen Kinder 20 Jahre später alle unglaublich fett und
schwul.




-- 
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