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Re: Datenschutz: Anzeige gegen T-Online




Heiko Recktenwald schrieb:

> > wenn Heiko oder Rigo Wenning vollanonym surfen wollen, habe ich damit kein
>
> Ich kann nur sagen, ich liebe meine logfiles. Wer sich da so alles wann
> und wie lange rumtummelt, es ist ein Vergnuegen das zu lesen. Echt
> bewusstseinserweiternd. Was es nicht alles gibt...
>
> Ich bin aber verschaerft dagegen, dass meine Daten, wenn ich sie irgendwo
> abliefern *muss*, zweckwidrig verwendet werden. Weiterverkauft etc.
> Und ich bin auch dagegen, den Begriff des Surfens pauschal zu verwenden.

Du widersprichst Dich. Wenn es einige Nutzungen von Daten geben soll, weil sie
DIR sinnvoll erscheinen, dann liegt darin überhaupt keine Begrenzung der
Nutzung von Daten, geht man davon aus, daß ein Datenschutzgesetz keine Lex
Recktenwald sein soll.
Wenn es aber keine Vollanonymität geben soll, dann kommt es auch nicht auf eine
Einwilligung an. Vollanonymität und Zweckbindung sind zwei Seiten derselben
Medaille, und zwar ganz gleich, wer welchen Zweck setzen dürfen soll.

Der Tag ist nicht fern, an dem solches Datenschutzdenken den intellektuellen
Insolvenzantrag stellen wird. Wird mangels Masse abgelehnt werden.



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