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Re: Datenschutz: Anzeige gegen T-Online



Genaugenommen:

1/ wieviele Web-Server enthalten Bezahlung von Dir?

2/ mit dem http-get ist die Verbindung vorbei. HTTP hat keinen Status,
also ist nach der Lieferung der Seite jede Verbindung vorbei. Es gibt
keine Verbindung mehr, also auch kein Recht auf Log.

Ich habe gesagt provokanter ;)

Man könnte natürlich 'Sicherheit' des Dienstes als Grund für die
Speicherung anführen und das dann auf die Inanspruchnahme zurückführen.
Inanspruchnahme (http-get) ist aber gerade NICHT der _Betrieb_ eines
solchen Dienstes..

(Hinzu kommen die üblichen Fragezeichen rund um die Anwendbarkeit des
TDDSG ;)

Gruss

Rigo

On Tue, May 06, 2003 at 02:29:45PM +0200, Thomas Stadler wrote:
> Am 6 May 2003 um 13:25 hat Rigo Wenning geschrieben:
> 
> > Und genau dazu will ich eine Diskussion. Fact ist, dass es in TDDSG ein
> > faktisches Verbot der Logfiles gibt. 
> 
> Das ist mir jetzt zu ungenau. Nutzungsdaten (§ 6 TDDSG) duerfen erhoben 
> werden, soweit dies fuer die Inanspruchnahme oder Abrechnung von Telediensten 
> erforderlich ist. 
> 
> Ein faktisches Verbot sehe ich da nicht.
> 

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