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[FYI] [heise] Bußgeldbescheide wegen fehlender Website-Sperrungen in NRW



Hallo Liste,

http://www.heise.de/newsticker/data/jk-24.06.03-004/

---[schnipp]---

   Bußgeldbescheide wegen fehlender Website-Sperrungen in NRW
   [24.06.2003 14:23 ]

   Die Bezirksregierung Düsseldorf[1] sorgt wieder einmal unter den
   Providern in Nordrhein-Westfalen für Verunsicherung. Mehrere
   Internet-Zugangsanbieter erhielten eine Androhung eines Zwangsgeldes,
   weil sie sich nicht an die Sperrungsverfügung der Bezirksregierung[2]
   hielten. Doch die amtlichen Schreiben beruhen auf einem technischen
   Missverständnis auf Seiten der Aufsichtsbehörde und sind somit
   gegenstandslos.

   Die Bezirksregierung hatte bundesweit als erste Aufsichtsbehörde die
   Sperrung von Internet-Seiten mit rechtsextremistischem Inhalt verfügt.
   Die nordrhein-westfälische Aufsichtsbehörde für das Internet hatte 76
   Zugangsanbieter zur sofortigen Sperrung von zwei Neo-Nazi-Webseiten
   aus den USA aufgefordert. 16 Unternehmen haben dagegen geklagt.
   Diverse Gerichte[3] hatten in vorläufigen Entscheidungen die
   Sperrungsverfügungen bestätigt, eines der Online-Wirtschaft Recht
   gegeben. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte schließlich einen
   vorläufigen Rechtsschutz gegen die Sperrungsverfügungen und damit
   einen Aufschub für ihre Durchführung abgelehnt[4]; die Beschwerde
   gegen die deutsche Dependance von Telefonica hatte die
   Bezirksregierung dagegen aus formalen Gründen zurückgezogen[5].

   Wie der Provider-Verband Electronic Conference Forum (eco[6]) nun
   mitteilt, wurden bereits in der vergangenen Woche mehreren Providern
   Zwangsgelder in Höhe von 2.000 Euro angedroht[7]. In den Bescheiden
   heißt es, dass bei einer Überprüfung der Server der Provider
   festgestellt worden sei, dass diese die geforderten Sperrungen nicht
   vorgenommen hätten. Die Empfänger staunten nicht schlecht -- denn sie
   hatten sich genau an die Sperrungsverfügung gehalten. Die lässt den
   Providern die freie Wahl, ob sie per DNS, IP-Blockade oder
   Proxy-Server den Abruf der betroffenen Seiten erschweren.

   Doch bei der Überprüfung machte es sich die Aufsichtsbehörde
   offensichtlich viel zu einfach: Sie überprüfte nach Angaben des
   Verbandes lediglich die Umleitung über von außen erreichbare
   DNS-Server. Wer eine andere Methode anwandte, fiel durch das Raster
   und bekam eine amtliche Zwangsgeldandrohung. Auch wer seine DNS-Server
   lediglich für seine Kunden konfiguriert hat, erschien so als
   vermeintlicher Blockadebrecher auf den Radarschirmen der
   Bezirksregierung.

   Regierungsdirektor Jürgen Schütte von der Bezirksregierung Düsseldorf
   gibt gegenüber heise online die technische Panne zu: "Wir sind davon
   ausgegangen, dass mit der von uns angewandten Prüfmethode sämtliche
   von uns vorgeschlagenen Sperrmethoden erfasst werden. Es hat sich aber
   herausgestellt, dass mit der speziellen Prüfung nur die DNS-Sperrung
   erfasst wird." Die Behörde hat den Fehler erst erkannt, als ein
   Provider sich beschwerte. Weitere Überprüfungen seien jetzt notwendig,
   um festzustellen, ob andere Methoden angewandt werden, erklärte
   Schütte. Falls dies der Fall ist, sind die amtlichen Bescheide
   gegenstandslos.

   Eine verlässliche Prüfung der Internet-Sperren von außen ist technisch
   schwerlich durchführbar. Um verlässliche Angaben zu bekommen, müsste
   die Bezirksregierung Kunde jedes einzelnen Providers in
   Nordrhein-Westfalen werden. Doch nicht jeder Internet-Dienstleister
   bietet Zugänge für die Allgemeinheit an. Das Prüfungsverfahren dürfte
   sich somit in die Länge ziehen. (Torsten Kleinz) / (jk[8]/c't)

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     [4] http://www.heise.de/newsticker/data/jk-19.03.03-002/
     [5] http://www.heise.de/newsticker/data/jk-07.04.03-005/
     [6] http://www.eco.de
     [7] http://www.eco.de/servlet/PB/menu/1211662_l1/index.html
     [8] mailto:jk@ct.heise.de

---[schnapp]---

Tschuess, Tim.

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>Gibt es Tiere, die nicht hoeren koennen?
Ja, die Tauben. [Dieter Bruegmann in dag]


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