[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

[FYI] Spam von Rechtsaußen juristisch zulässig



Hi,

http://www.heise.de/newsticker/data/hob-25.06.03-000/

tja, da ist Justizia wohl wirklich blind geworden...

\Thomas\bye

Spam von Rechtsaußen juristisch zulässig

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz
vom 10. Juni 2003 (Az 1 W 342/03) kann der Empfänger einer
unerbetenen, massenhaft versandten E-Mail mit Werbung für eine
rechte Vereinigung hiergegen nicht im Wege des einstweiligen
Rechtsschutzes vorgehen. Den Erlass einer einstweiligen Verfügung
lehnte das Gericht ab.


Im März 2003 hatte ein "Bündnis für echte Demokratie" per
E-Mail für die bevorstehende Gründung einer "Deutschen
Nationalversammlung" geworben, die sich unter anderem der
Fortexistenz des Deutschen Reiches widmen wollte. Am Ende der
Mail befand sich ein Link, unter dem der Empfänger weitere
Zusendungen angeblich abbestellen konnte, was allerdings,
datenschutzrechtlich fragwürdig, die Angabe von Name und
E-Mail-Adresse erforderte.

Einer der Empfänger, ein Software-Unternehmen, das zuvor
keinerlei Kontakt zu dem Verein gehabt hatte, fühlte sich durch
die unverlangte E-Mail-Werbung mit rechtsradikalen Tendenzen
belästigt. Einer erfolglosen Abmahnung folgte vor dem Landgericht
Mainz ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen
den Spam-Versender. Das Gericht lehnte den Erlass der Verfügung
jedoch überraschenderweise ab: Die Antragstellerin könne die
unerwünschten E-Mail-Newsletter ja ohne weiteres "abbestellen",
ein Verfügungsgrund sei daher nicht ersichtlich.

Auf die Beschwerde der Antragstellerin schloss sich das OLG
Koblenz dieser Ansicht zwar nicht an, wies aber die Beschwerde
gleichwohl zurück: Eine konkrete Wiederholungsgefahr liege
nicht vor, denn nach der erfolglosen Abmahnung habe die
Antragstellerin von dem Verein bisher keine zweite Spam-Mail
mehr erhalten. Dieser habe sich daher "strikt nach dem Wunsch
der Antragstellerin" verhalten. Dabei spiele es auch keine
Rolle, dass der Verein sich geweigert habe, eine strafbewehrte
Unterlassungserklärung abzugeben, was üblicherweise juristisch
erforderlich ist, um eine Wiederholungsgefahr tatsächlich
auszuschließen.

Rechtsanwalt Dr. Arthur Waldenberger, Vertreter der
Antragstellerin, bezeichnet das Urteil gegenüber heise online als
"bemerkenswerte juristische Fehlleistung", die dazu führe, dass
im Bezirk des OLG Koblenz die Empfänger unerbetener Werbe-Mails
rechtlich schutzlos blieben. Für besonders befremdlich hält es
Waldenberger, dass die Entscheidung unter anderem auch damit
begründet wird, dass es sich bei der Politwerbung nicht um
einen "klassischen Fall" von E-Mail- Werbung gehandelt habe,
sondern für die Gründung einer vermutlich verfassungsfeindlichen
Vereinigung geworben werde. "Diese Aussage steht im Widerspruch
zur bisherigen Rechtsprechung und legt die Frage nahe, ob
das Gericht nicht mit einer an den Haaren herbeigezogenen
Begründung Rechtsradikale im Internet schützen wollte", erklärte
Waldenberger.

Anfang dieses Jahres hatte bereits das OLG Düsseldorf den
Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Versender von
Spam-Mails verweigert. Dies begründete das Gericht seinerzeit
damit, dass unerbetene Werbe-E-Mails "mit einem einzigen Klick"
entfernt werden können, sodass die Beeinträchtigung für den
Empfänger "nicht gravierend" sei. (Joerg Heidrich) (hob/c't)


-- 
Wer sich zuviel mit kleinen Dingen abgibt,
wird gewoehnlich unfaehig zu grossen.              Rochefoucauld

-- 
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@lists.fitug.de
For additional commands, e-mail: debate-help@lists.fitug.de