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Re: [FYI] Spam von Rechtsaußen juristisch zulässig



Hi, lechts oder rinks....

> gleichwohl zurück: Eine konkrete Wiederholungsgefahr liege
> nicht vor, denn nach der erfolglosen Abmahnung habe die
> Antragstellerin von dem Verein bisher keine zweite Spam-Mail


Das Argument ist doch ganz unpolitisch.

<...>

> Spam-Mails verweigert. Dies begründete das Gericht seinerzeit
> damit, dass unerbetene Werbe-E-Mails "mit einem einzigen Klick"
> entfernt werden können, sodass die Beeinträchtigung für den
> Empfänger "nicht gravierend" sei. (Joerg Heidrich) (hob/c't)

Und das auch. So herb die Argumente klingen.

Im Uebrigen macht es einen Unterscheid, ob jemand blos irgendeine Meinung
kundtut oder etwas verkaufen will. Sagt das Gesetz ueber den unlauteren
Wettbewerb.

Ausserdem sollte man sich ueber jede politische Aktivitaet erstmal freuen,
immerhin besser als nur fernzusehen.

H.


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