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Re: [FYI] Spam von Rechtsaußen juristischzulässig



Was diskutiert ihr eigentlich über den potentiellen inhalt
von spam.

Ich möchte nicht, das etwas an mich herangetragen wird,
also aktiv gepusht wird. Dazu zähle ich spam genauso
wie werbepost oder hausierer oder leute die mir
*aufdringlich* etwas in die hand drücken wollen.

Werben darf man gerne - auf webseiten, in zeitschriften etc.
(über plakate bin ich mir nicht sicher.). In all diesen
fällen gibt es jemand der die werbung ablehnen kann -
oder ich besuche in zukunft die webseite nicht mehr,
kaufe die zeitschrit nicht mehr etc.

nur eben keine push mechanismen. kein spam. das im vorliegenden
fall rechter inhalt verbreitet wurde war soweit ich das lesen
konnte für das gerichtsverfahren nicht relevant.

US gesetz gebung die nur kommerzielle spam verbieten will führt
meiner ansicht nach auch zu problemen. was interessiert mich ob
brustvergrößerung angeprisen wird, elvis gesichtet wurde oder
abtreibung verteufelt wird. spam ist spam.

Andreas


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