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Re: Re: [FYI] Spam von Rechtsauße n juristisch zulässig



Und uebrigens:

> jetzt hoechstrichterlich legalisiert wurde, gehe ich davon aus, dass jedes
> x-beliebige unterdrueckte Anliegen unter dem Vorwand "politisch" jetzt

Erstens wars nicht hoechstrichterlich sondern nur ein Obergericht, dann
ist Spam ja nicht legalisiert worden, auch politischer Spam nicht, die
muehevolle Begruendung hat sich das Gericht, soweit berichtet, gespart, es
wurde lediglich eine einstweilige Verfuegung mangels Widerholungsgefahr
abgelehnt.


H.


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