[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [FYI] Spam von Rechtsaußen juristisch



On Fri, 2003-06-27 at 10:42, Lutz Donnerhacke wrote:
> * Andreas Jellinghaus wrote:
> > sondern nur die auswirkung der legalen spammer:
> > die schicken dir eine mail, du sagst nein, es kommt nicht mehr vor.
> 
> Wir haben 4Mio. offizielle Arbeitslose. Lassen wir 1% davon auf die Idee
> kommen, legaler Spammer zu werden. Muß ich weiterrechnen?

Und welchen Effekt soll dieses Argument auf den Richter haben?

Vorausgesetzt das Gesetz gibt dem Richter überhaupt die Möglichkeit
Spam zu untersagen noch bevor ein erster Spam verschickt wurde:
warum sollte er das tun? Dafür müsste naheliegen, das andernfalls
unerwünschter Spam verschickt wird. Du hast dich dazu aber nicht
geäussert, sondern lediglich die Möglickeit genannt.

Es ist auch Möglich, das 4Mio Arbeitslose dich auf der Strasse
verprügeln wollen. Aber es gibt keinen Grund dazu, und du wirst
hoffentlich keinen Richter finden, der jemand x beliebigem eine
Beschränkung deines Wunsches auferlegt, ohne das du eine echte
Begründung lieferst.

Beim allem was Gefährlich ist wird erst reguliert und dann erlaubt.
Das macht Sinn (Waffen, Giftstoffe, etc.). Bei allem andere wird
erst erlaubt und dann reguliert. Und das ist gut so, andersrum
wäre es eine massive Beeinträchtigung der Freiheit.

Spam ist wiederlich, nervig, kostet Zeit und Geld etc. Aber
gefährlich ist er nicht. Spam als ganzes ist eine Landplage.
Ein Richter unterscheidet aber zwischen in .de illegalem Spam
und legalem Spam. Letzterer nervt auch, ist auch wiederlich, kostet
auch Zeit und Geld, ist aber weder gefährlich noch vom Umfang
her eine Plage. Daher gibt es keinen Grund diesen weiter einzuschränken.

Tschüss, Andreas


-- 
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@lists.fitug.de
For additional commands, e-mail: debate-help@lists.fitug.de