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Re: [FYI] Spam von Rechtsau ßenjuristisch



<Hi,

> Der Richter ist zu verpflichten, seine dienstliche E-Mail-Adresse
> zu veröffentlichen und keine automatische Filterung für diese
> Adresse zu verwenden. Mir scheint, er weiß nicht, worüber er
> entscheidet.

Dann wird er sehen, dass es SPAM gibt, na und?
Kann er doch trotzdem einen Unterschied machen zwischen politischem, den
es praktisch nur theoretisch gibt, das sieht er dann auch, und
kommerziellem. Womoeglich kommt er auf noch ganz andere Ideen, etwa wenn
er sieht, dass 80 oder 95 % des "SPAMS" aus Viren besteht. Bytemaessig
sinds vielleicht 99%. Dann koennte er etwa denken, der SPAM waere relativ
harmlos, naemlich nur 1 % des traffics. Wenn er das dann noch mit dem
Traffic vergleicht, den Windows etc w/Updates usw veranstalten....

Nein, ich will SPAM nicht verharmlosen aber dieses seichte Gejammer....

H.


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