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Re: [FYI] Spam von Rechtsaußen juristischzulässig



> Genug: Ich erwarte von unserer Justiz eine einheitliche Aussage, mit
> Strafmass (empfindliche Geldstrafe).

Gesetzgeber oder Bundesverfassungsgericht wären deine Ansprechpartner,
ein OLD kann sich nur an Gesetze halten.

Kann jemand was zum eigentlichen Thema sagen:
Mir ist klar, das der Verstoss gegen eine einstweilige Verfügung
oder einen strafbewehrte Unterlassungserklärung den Spammer im
Wiederholungsfall sehr einfach zu Fall bringt.

Der Spammer hat aber keine Unterlassungserklärung unterzeichnet
und das OLG keine einstweilige Verfügung erlassen. Was ist so
schlimm daran? Kann um Wiederholungsfall nicht auch ohne diese
Mittel gegen den Spammer vorgegangen werden?

Ich könnte mir als juristischer Laie durchaus vorstellen, das
auch für den Erlass einstweiliger Verfügung abgewogen werden muss,
und der Fall einfach nicht schwer genug wiegt.

Heise berichtet ja nur, das der Anwalt der Kläger das für eine
"bemerkenswerte juristische Fehlleistung" hält, andere Sichtweisen
kommen nicht zu Wort.

Das OLG argumentiert, das eine einzelne Spam keine gravierende
Beeinträcthigung ist, und das ist ja richtig. Erst die masse
macht das Problem. So wie ein Auto alleine keinen Stau macht
und wenig Umweltverschmutzung erzeugt.

Das OLG sieht ja in Spam kein alzugrosses Problem, aber nehmen wir
mal an, es würde erkennen welches Problem Spam darstellt. Was kann
es denn dann machen? Die Gesetze erlauben das, also kann es maximal
jene einstweilige Verfüfung erlassen. Das löst aber das Problem nicht:
Wie Simone richtig anmerkt gibt es ja noch hunderte andere
Spammer.

Kann ein OLG zu solche einem Problem überhaupt Stellung beziehen?
Oder muss es zum Bundesverfassungsgericht gehen (wie wäre das möglich)?
Oder kann nur der Gesetzgeber die Situation bereinigen?

Interessant wäre auch noch der Datenschutz Aspekt des Falles:
Es wurde ja bemängelt, das die Firma im Opt Out Formular diverse
Unnötige Angaben verlangt. Wird das geschluckt, oder wer geht
dagegen vor? Landesdatenschutz Beauftrager? Verbände?

Tschüss, Andreas


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