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Re: [FYI] Spam von Rechtsaußen juristischzulässig



> Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das BVerfG kommerziellen und
> nichtkommerziellen (politischen) SPAM gleichbewertet.

Das verstehe ich nicht. Für mich ist beides gleich. Gibt es
in den anderen Medien unterschiede? (post werbung, einwurf werbung,
fax werbung, telefonwerbung ...)

Ich weis, das parteien an die addressen der Wähler herankommen,
oder sowas. Das ich meine addresse nicht geheim halten kann ist
mir aber klar und weiterer Diskussion nicht wert.

Tschüss, Andreas


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