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Re: [FYI] Spam von Rechtsaußen juristischzulässig



> > Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das BVerfG kommerziellen und
> > nichtkommerziellen (politischen) SPAM gleichbewertet.
>
> Das verstehe ich nicht. Für mich ist beides gleich. Gibt es

Aber politische Meinungsaeusserungen sind aus verfassungsrechtlicher Sicht
etwas besseres. Demokratie.

Werbung ist eher Dreck.

H.


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