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[FYI] Subdomain-Vermieter haftet für Spam



Hi,

geht ja auch mal wieder was in die positive Richtung :-)

\Thomas\bye

http://www.heise.de/newsticker/data/hob-02.07.03-001/

Laut einem Urteil des Amtsgerichts Leipzig haftet der Betreiber
eines Subdomain-Service für unerwünschte Werbe-E-Mails, in denen
für die auf den Subdomains abgelegten Seiten geworben wird. Dies
entschied das Gericht mit Urteil vom 27. Februar 2003 (AZ 02 C
8566/02).

Der Kläger, ein Rechtsanwalt, hatte im August 2002 mehrere
E-Mails mit pornografischen Inhalten und gefälschten
Absenderadressen erhalten. Geworben wurde unter anderem für
mehrere Subdomains unterhalb der Hauptdomain des Beklagten. Der
Kläger forderte daraufhin den Beklagten außergerichtlich auf,
zukünftig dafür zu sorgen, dass er von derartigen Sendungen
verschont bleibt. Dieser verweigerte jedoch die Abgabe einer
Unterlassungserklärung.

Das Amtsgericht Leipzig gab dem Kläger in seiner Entscheidung
Recht und verurteilte den Beklagten dazu, es zu unterlassen, an
den Kläger E-Mails zu senden oder senden zu lassen, die für die
Domain des Beklagten werben. Das Versenden derartiger Werbung
stelle einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht
sowie das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
da.

Hierfür sei der Betreiber des Subdomain-Dienstes auch als
so genannter "Zustandsstörer" mitverantwortlich. Dies gelte
zumindest dann, wenn der Absender der Werbe-E-Mails gefälscht sei
und nicht ausfindig gemacht werden kann, sodass der Betreiber des
Service einzige Bezugsperson sei. Diesen treffe als Vermieter
der Domains eine Kontrollpflicht, was die Subdomains und die
darüber verschickten E-Mails anbelange, da er durch seinen
Service die Ursache für die unverlangte E-Mail- Werbung geliefert
habe. Weiter sei er auch für eine ordentliche Registrierung der
Subdomains verantwortlich und müsse überprüfen, ob die von den
Kunden angegebenen Adressen auch tatsächlich existieren, so das
Gericht. Hinzu komme, dass auch für die Hauptdomain des Beklagten
in den Spam- Mails geworben wurde.

Rechtsanwalt Ingo Friedrich, Kläger im Verfahren, begrüßte
das Urteil. "Es kann nicht angehen, dass sich Betreiber von
derartigen Angeboten trotz Kenntnis des Missbrauchs einfach aus
der Haftung stehlen." Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt,
sodass sich nun das Landgericht Leipzig noch einmal mit dem Fall
beschäftigen wird. (Joerg Heidrich) / (hob/c't)

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Wer sich zuviel mit kleinen Dingen abgibt,
wird gewoehnlich unfaehig zu grossen.              Rochefoucauld

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