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Re: [FYI] Subdomain-Vermieter h



Lutz, dazu zwei Dinge:

1/ natürlich hast Du recht
2/ natürlich liegst Du falsch ;)

2/ Bei Spam gibt es fast immer einen reellen Anknüpfungspunkt, weil für
einen Dienst oder irgendwas geworben wird, was eine Kontaktaufnahme
erfordert. Sollten die Betreiber solcher Dienste können also spam in 
Auftrag geben können, ohne selbst etwas zu riskieren, obwohl sie
Veranlasser der ganzen Malaise sind? Eigentlich nein. Also liegst Du
falsch. 

1/ Aber natürlich gibt es auch die Fälle in denen man einem Konkurrenten
oder missliebigen Zeitgenossen ein paar Schwierigkeiten machen will. Man
lässt einfach eine Menge spam mit gefälschten Absendern und anderen
Maskierungen ab und schon hat der vermeintliche Absender ein Problem. 

1/+2/ Nicht ganz: Die PE ist glaube ich verkürzt. Ich bin gespannt auf den
Volltext des Urteils. Denn wenn es Anhaltspunkte ausserhalb der reinen
email gibt, dann kann man sehr wohl darauf schliessen, dass der Inhaber
der beworbenen Dienste auch der Veranlasser ist. Das können Aussagen von
Angestellten der Firma sein oder Spammer, die geschnappt wurden und die
sich rausreden wollen (habe im Auftrag gehandelt). Kontobewegungen sind
diesbezüglich ziemlich aufschlussreich..

Gruss

Rigo

On Wed, Jul 02, 2003 at 12:10:56PM +0000, Lutz Donnerhacke wrote:
> Es steht zu hoffen, daß das Berufungsgericht deutlich klüger ist. Man kann
> wirklich nicht für Dinge haften, die andere über einen in Umlauf bringen.
> Man könnte ja zwischendurch mal Spam im Namen des Berufungsgerichts
> versenden, so daß die Richter vorinformiert sind.

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