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Re: BVerfG in re Napster



> <http://www.bundesverfassungsgericht.de/bverfg_cgi/pressemitteilungen/frames/bvg58-03>

Der Fall ist ja ganz witzig. Aber abgesehen von den "punitiv damages",
also wie man den Schaden berechnet, kann ich mir nicht vorstellen, dass
die Bertelsmaenner da ganz heil rauskommen.

Die sind doch auch in den USA praesent, wieso ist die Klage nicht dort
zugestellt worden?

Irgendwie find ich ja solche Klagen gut, da gabs jahrelang massenhafte
Verstoesse gegen das Urheberrecht, mit welchem konkreten Schaden auch
immer, der Gegner war bekannt, nun kommt da so ein Konzern und kriegt was
auf die Nase.


H.




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