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Re: [Fwd: Re: BVerfG in re Napster]
> Nach dem Tatbestand des Beschlusses kann das Verfahren in USA nicht
> fortgesetzt werden, solange die Klage in Deutschland nicht zugestellt
> worden ist. Sollte die Verfassungsbeschwerde Erfolg haben, darf nicht
Das setzt voraus, dass Bertelsmann in NYC keinen Briefkasten hat.
> zugestellt werden. Demnach wäre das Verfahren in USA beendet. Die
> dortige Klage müßte als unzulässig abgewiesen werden. Dieses Vorgehen
> würde ich nicht "dilletantisch" nennen. Bertelsmann hat offenbar gute
> verfassungsrechtliche Argumente auf seiner Seite.
Sicher, nach deutschem Verfassungsrecdht, das aber, einen Briefkaten
vorausgesetzt, keinen amerikanischen Richter beeindrucken wird.
H.
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