Juergen Fenn wrote:
Thomas Riedel <uzsswo@uni-bonn.de> writes:Es war mein Anliegen, die Unbeachtlichkeit dieser ohne Zweifel interessanten Rechtsfrage aus der Sicht von Bertelsmann zu zeigen. Ich war sicher nicht deutlich genug.
Die Aktion mit dem BVerfG ist so dilettantisch wie es nur geht. DasDas BVerfG hat hier eine interessante Rechtsfrage zu entscheiden, die
verschafft nur kurz Luft, bis es in Amerika weitergeht. Das BVerfG
hat sich ja wohl nur wegen der punitive damages für Bertelsmann
verwandt. Und darum geht es hier auch nur.
Folgen für weitere Verfahren dieser Art haben wird.
Eben. "Das" Verfahren. Es geht aber um potentielle Alternativverfahren in den USA.Nach dem Tatbestand des Beschlusses kann das
Verfahren in USA nicht"Dilettantisch" ist das ganze Verhalten, das es offensichtlich so weit hat kommen lassen, daß man sich in Deutschland verschanzt. Wenn das das einzige Rechtsinstrument ist, das Bertelsmann noch bleibt, dann ist das "dilettantisch".
fortgesetzt werden, solange die Klage in Deutschland nicht zugestellt
worden ist. Sollte die Verfassungsbeschwerde Erfolg haben, darf nicht
zugestellt werden. Demnach wäre das Verfahren in USA beendet. Die
dortige Klage müßte als unzulässig abgewiesen werden. Dieses Vorgehen
würde ich nicht "dilletantisch" nennen.
Bertelsmann hat offenbar guteDas will ich gar nicht bestreiten. Aber das ist auch gar nicht das wirtschaftliche Problem für Bertelsmann.
verfassungsrechtliche Argumente auf seiner Seite.