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Re: [Fwd: Re: BVerfG in re Napster]



Am 7 Aug 2003, um 15:13 hat Heiko Recktenwald geschrieben:

> 
> > zugestellt werden. Demnach wäre das Verfahren in USA beendet. Die
> > dortige Klage müßte als unzulässig abgewiesen werden. Dieses Vorgehen
> > würde ich nicht "dilletantisch" nennen. Bertelsmann hat offenbar gute
> > verfassungsrechtliche Argumente auf seiner Seite.
> 
> Sicher, nach deutschem Verfassungsrecdht, das aber, einen Briefkaten
> vorausgesetzt, keinen amerikanischen Richter beeindrucken wird.

Eure Diskussion ist schon etwas merkwuerdig. Wenn die Klaeger eine 
Moeglichkeit gesehen haetten, in USA zuzustellen, dann waeren sie nicht den 
komplizierteren Weg der Auslandszustellung gegangen. Es ist also davon 
auszugehen, dass die Klaeger die Moeglichkeit einer Zustellung in USA 
geprueft und festgestellt haben, dass Bertelsmann dort keine Niederlassung 
unterhaelt und es deshalb nicht geht.

Diletantisch ist das Vorgehen von Bertelsmann vor dem BVerfG auch nicht. Ganz 
im Gegenteil. Ich moechte es vielmehr aus juristischer und anwaltlicher Sicht 
als proefessionell und innovativ bezeichnen. 

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
ts@cplus.de
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
afs@afs-rechtsanwaelte.de
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