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Re: [Fwd: Re: BVerfG in re Napster]
Am 7 Aug 2003, um 15:13 hat Heiko Recktenwald geschrieben:
>
> > zugestellt werden. Demnach wäre das Verfahren in USA beendet. Die
> > dortige Klage müßte als unzulässig abgewiesen werden. Dieses Vorgehen
> > würde ich nicht "dilletantisch" nennen. Bertelsmann hat offenbar gute
> > verfassungsrechtliche Argumente auf seiner Seite.
>
> Sicher, nach deutschem Verfassungsrecdht, das aber, einen Briefkaten
> vorausgesetzt, keinen amerikanischen Richter beeindrucken wird.
Eure Diskussion ist schon etwas merkwuerdig. Wenn die Klaeger eine
Moeglichkeit gesehen haetten, in USA zuzustellen, dann waeren sie nicht den
komplizierteren Weg der Auslandszustellung gegangen. Es ist also davon
auszugehen, dass die Klaeger die Moeglichkeit einer Zustellung in USA
geprueft und festgestellt haben, dass Bertelsmann dort keine Niederlassung
unterhaelt und es deshalb nicht geht.
Diletantisch ist das Vorgehen von Bertelsmann vor dem BVerfG auch nicht. Ganz
im Gegenteil. Ich moechte es vielmehr aus juristischer und anwaltlicher Sicht
als proefessionell und innovativ bezeichnen.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
ts@cplus.de
http://www.internet-law.de
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
afs@afs-rechtsanwaelte.de
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