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Jap bei Heise
und die Heise-Meldung:
Nutzer des bei der TU Dresden beheimateten Anonymisier-Dienstes JAP (Java Anon
Proxy) dürfen sich nicht mehr darauf verlassen, dass ihre Aktionen
tatsächlich anonym bleiben. Auf Betreiben des Bundeskriminalamts (BKA) wurden
die Mitarbeiter des Forschungsprojektes AN.ON verpflichtet, die Zugriffe auf
eine bestimmte IP-Adresse für einen bestimmten Zeitraum zu speichern und über
die gespeicherten Daten Auskunft zu erteilen. Das Bundeskriminalamt hatte im
Rahmen eines Strafermittlungsverfahrens gegen das Unabhängige Landeszentrum
für Datenschutz in Schleswig-Holstein einen richterlichen Beschluss beim
Amtsgericht Frankfurt erwirkt. ...
(shnipp)
Die Anordnung einer Aufzeichnung von Daten ist nach der Strafprozessordnung
lediglich in eng begrenzten Fällen zulässig, in denen der Verdacht einer
Straftat vorliegt, die in dem Katalog des § 100 a Strafprozessordnung
explizit aufgeführt ist. Gegenüber heise online teilte das Amtsgericht
Frankfurt mit, es handele sich bei den Ermittlungen, in denen der Beschluss
gegen AN.ON beziehungsweise die schlewsig-holsteinischen Datenschützer
erging, um einen Fall aus dem Bereich der Kinderpornographie. Dieser
Tatbestand ist jedoch nicht im Straftatenkatalog des § 100 a aufgenommen.
(schnipp)
Auch andere Zugriffe auf IP-Adressen werden nur aufgrund richterlicher
Beschlüsse mitprotokolliert. "Wir garantieren, dass die
Protokollierungsfunktion nicht missbraucht wird", versicherte auch die
AN.ON-Projektleiterin Marit Hansen beim Unabhängigen Landeszentrum für den
Datenschutz. Und Bäumler führt weiter aus: "Der Schutz der Anonymität der
Nutzer ist und bleibt, von dem vorstehend beschriebenen Ausnahmefall
abgesehen, die zentrale Garantie von AN.ON."
Das Vertrauen in AN.ON dürfte ob der BKA-Aktion nun aber erheblich angekratzt
sein -- die Protokollierungsfunktion führt die Anwendung schlicht ad
absurdum. Die Betreiber müssen sich dabei auch an die eigene Nase fassen: Mit
mehr Informationen für die Nutzer zu einem früheren Zeitpunkt wäre der
Vertrauensverlust sicherlich geringer gewesen.
Twister
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