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Re: [FYI] AG Frankfurt: "Wasserdichte" Anonymizer in DE illegal.



Rigo Wenning <rigo@fitug.de> writes:

> On Mon, Aug 18, 2003 at 06:26:43PM +0200, Florian Weimer wrote:
>> Der Betreiber kann ja schlechterdings stellvertretend haftbar gemacht
>> werden (zumal es hier um Strafrecht geht).
>> 
> Er kann, mittels Zwangsgeld und Ordnungshaft.

Wenn er nachweisbar *technisch* nicht in der Lage ist (und nicht den
Fehler macht, vorher die technische Machbarkeit zu dokumentieren
bzw. zu demonstrieren)?

Irre Rechtslage.

> Interessanter finde ich Bäumlers Gegenargument, dass 
>
> a. Der Beschluss rechtswidrig ist, weil die angegebene Tat nicht im
>    Katalog des 100a StPO ist (was die Bielefelder Untersuchung
> 	 bestätigt, dass wegen allem und jedem alles abgehört wird)

Der Katalog ist im Gesetz AFAIK nicht abschließend wiedergeben. Klarer
Entwurfsfehler, aber das steht im Moment nicht wirklich zur Debatte.

> b. Er gegen ein anderes Gesetz verstossen würde, wenn er tatsächlich
>    Daten erheben würde (TDDSG)

TDDSG regelt die Speicherrechte und -pflichten nach herrschender
Meinung nicht abschließend (AFAIK, sonst könnten wir an der Uni das
Netz dichtmachen).

> Das tolle an AN.ON ist eben, dass sie das Backend haben um diese Fragen
> wirklich auszutesten, während man einen komerziellen Provider
> wirtschaftlich so einschüchtern kann, dass er einfach aufgibt.

Wow, woher hat AN.ON dieses Backend?

> Wer das Ganze verfolgt sollte hier auf jeden Fall die Neuigkeiten
> weitergeben.

Jo.

> Meine Sympathie gehört den Leuten von AN.ON sowieso.

Ich kenne sie leider zu wenig, um beurteilen zu können, ob das jetzt
extrem mieses oder besonders cleveres Krisenmanagement ist, was sie
veranstalten.

> Lutz hat ja _immer_ gesagt, das BKA sollte einen Anonymizer haben ;)

Und die willigen Programmierer...

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