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Re: [FYI] AG Frankfurt: "Wasserdichte" Anonymizer in DE illegal.



> Du kannst nicht darauf hoffen, dass das Gericht keinen findet der sagt:
> "Natürlich ist da eine Rückverfolgbarkeit implementierbar". Siehe
> Büssow: Der beruft sich auf die Stelle 'technisch möglich und zumutbar'
> im MDStV und hat Auguren gefunden, die das vor Gericht aussagen. Dann
> muss der so Verpflichtete eben implementieren oder das Ding zumachen.
> Falls er weder implementiert noch zumacht, macht ihn das Zwangsgeld
> kaputt.

Mit anderen Worten: es kommt nicht darauf an, dass es dem ISP "unmoeglich"
ist, wenns das tatsaechlich ist und ers versucht hat, kann ihm keiner
einen Strick draus drehen, sondern, siehe Napster etc, fuer die
Gegenseite. So hab ich auch die JAP Seite verstanden. Wie hiess das noch:
1, 2, viele Vietnams...............

Man apo heisst heute allerdings eher man steuerhinterziehung.

H.


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