[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Rinderwahn im Endstadium: Neues Positionspapier der Ifpi.



Liebe Meinungsmultiplikatoren,

 anbei der Hinweis auf die Kriegserklaerung der IFPI an Kuenstler,
 Kunden und die "Medienpartner" der Radioindustrie [1]:

Die Kampfschrift im Original (330kb, iirc):
  http://www.ifpi.de/news/318/positionspapier.pdf

News bei Golem:
  http://www.golem.de/0309/27474.html

News bei Heise Online:
--snip--  http://www.heise.de/newsticker/data/sha-16.09.03-000/

..

Anlässlich des Symposions zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes
vom Bundesjustizministerium und dem Institut für Urheber- und
Medienrecht fordern die deutschen Phonoverbände die
De-facto-Abschaffung der Privatkopie.

..

So sollen in Zukunft auch Internet Service Provider (ISPs) in die
Verantwortung genommen werden, wenn Kunden über ihre Internetzugänge
geschütztes Material verbreiten. Darüber hinaus sollen
Auskunftsansprüche seitens der Rechteinhaber gegenüber den ISPs
verstärkt werden (Preisgabe von Kundendaten).

..

Ebenfalls ein Dorn im Auge der IFPI ist das "Sendeprivileg" von
Hörfunksendern, das einem Radiosender erlaubt, beliebige Stücke zu
spielen und die Vergütung gegenüber den Künstlern über die
GEMA-Abgaben abzuwickeln. Hier schwebt den Rechteinhabern die
Einführung eines "exklusiven Senderechts für ausübende Künstler und
Tonträgerhersteller" vor, dass es ermöglichen würde, bestimmte Inhalte
nur an bestimmte Radiosender zu lizenzieren.

..

Kommt es zu juristischen Auseinandersetzungen, möchte die Industrie
nicht mehr im Einzelfall ihren Rechtsanspruch an einem
urheberrechtlich geschützten Werk nachweisen müssen. Anstelle der
Nachweispflicht der Industrie soll eine "gesetzliche Vermutung
zugunsten der Leistungsschutzberechtigten" treten -- die Beweislast
läge dann bei demjenigen, dem die Urheberrechtsverletzung vorgeworfen
wird.

..

Gegenüber Künstlern soll es in Zukunft möglich sein, dass diese auch
für bisher nicht bekannte Nutzungsarten ihre Nutzungsrechte an die
Plattenindustrie abtreten. Bisher gilt der Grundsatz, dass ein Urheber
nur Nutzungsrechte für bereits bekannte Verwertungsformen abtreten
kann -- die Musikindustrie muss daher immer nachverhandeln, wenn sie
die Werke eines Künstlers für andere als die vertraglich geregelten
Zwecke einsetzen will.

..

--snip-- -------------------------------------------------------------

MfG
 Olaf

[1] Die Forderung der IFPI duerfte nicht zuletzt auf alternative Ra-
    dioprogramme und Internetradios abzielen. Interessant ist dieser
    Vorstoß auch in Zusammenhang mit den Plaenen der MI, ihren Inhalt
    in Zukunft nur noch per DRM/"Pay per Play" und online von eigenen
    Servern zu "gestatten".
    
    Achja, schoener Realitaetsabgleich:
<http://www.connexx-av.de/meldung_volltext.php3?si=1&id=3f379522ad026&view=?=1&akt=forum_rundfunk>


-- 
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@lists.fitug.de
For additional commands, e-mail: debate-help@lists.fitug.de