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[FYI] Landgericht Frankfurt gibt AN.ON Recht



Hi,

Das Landgericht Frankfurt hat in einem Beschluss vom 15.09.2003 (5/6 Qs
47/03) den Rechtsstandpunkt der Betreiber des Anonymitätsdienstes im
Internet AN.ON bestätigt und festgestellt, dass es für die vom
Bundeskriminalamt (BKA) begehrte Aufzeichnung von
Telekommunikationsdaten im Rahmen von AN.ON "keine Rechtsgrundlage"
gibt. Die Ausführungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz
in seinen Beschwerdeschreiben seien "zutreffend".
(...)

http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/presse/anonip3.htm

Bericht zum Vorgehen von Strafverfolgungsbehörden gegen das Projekt
"AN.ON-Anonymität.online"

http://www.datenschutzzentrum.de/projekte/anon/bericht.pdf

Erklärung der Projektpartner zum künftigen Verhalten gegenüber
Strafverfolgungsbehörden

http://www.datenschutzzentrum.de/projekte/anon/policy.pdf

Auszüge aus den gerichtlichen Beschlüssen zu AN.ON und dem dagegen
gerichteten Beschwerdeschriftsatz der Betreiber

http://www.datenschutzzentrum.de/projekte/anon/auszuege.pdf

-- 
Ciao
Kai

WWW: http://kai.iks-jena.de/
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ICQ:146714798 


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