[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Lässt sich das patentieren?



On 20 Sep 2003, at 12:00, Lars Weitze wrote:

> On Sat, 20 Sep 2003 10:12:46 +0200
> "Axel H Horns" <axel.h.horns@gmx.net> wrote:
> 
> > Es gibt im 
> > Patenrecht keine "Landnahme", weil ohnehin nur _neue_ Erfindungen
> > patentierbar sind. 
> 
> Die anderweitig nicht Patentiert worden waeren. Zumindest nicht in der
> EU.

Nein. Falsch. Es kommt nicht darauf an, ob etwas zuvor schon 
patentiert ist, sondern es reicht, wenn die Erfindung der 
Öffentlichkeit durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch 
Benutzung oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht worden ist, um 
die Neuheit zu killen:

http://www.epo.co.at/legal/epc/d/ar54.html#A54

--------------------------- CUT -------------------------------

[Art. 54 EPÜ]

(1) Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik 
gehört.

(2) Den Stand der Technik bildet alles, was vor dem Anmeldetag der 
europäischen Patentanmeldung der Öffentlichkeit durch schriftliche 
oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise 
zugänglich gemacht worden ist.

(3) Als Stand der Technik gilt auch der Inhalt der europäischen 
Patentanmeldungen in der ursprünglich eingereichten Fassung, deren 
Anmeldetag vor dem in Absatz 2 genannten Tag liegt und die erst an 
oder nach diesem Tag nach Artikel 93 veröffentlicht worden sind.

(4) Absatz 3 ist nur insoweit anzuwenden, als ein für die spätere 
europäische Patentanmeldung benannter Vertragsstaat auch für die 
veröffentlichte frühere Anmeldung benannt worden ist.

(5) Gehören Stoffe oder Stoffgemische zum Stand der Technik, so wird 
ihre Patentfähigkeit durch die Absätze 1 bis 4 nicht ausgeschlossen, 
sofern sie zur Anwendung in einem der in Artikel 52 Absatz 4 
genannten Verfahren bestimmt sind und ihre Anwendung zu einem dieser 
Verfahren nicht zum Stand der Technik gehört. 

--------------------------- CUT -------------------------------

Es reicht sogar auch eine oeffentliche Vorbenutzung oder eine 
Veroeffentlichung im Internet, vorausgesetzt man kann das irgendwie 
beweisen (Zeugen etc.).

> Aber ich denke mal, das am meisten daran Juristen und Patentanwaelte
> verdienen. 

Was diese Leute verdienen, bemisst sich im Bezug auf das Patentwesen 
nicht zuletzt nach der Nachfrage seitens der Wirtschaftsunternehmen.

> Und die machen ja zum Grossteil die Gesetze mit. Wohl ein
> Grund warum "normale Menschen" Gesetztestexte nicht verstehen: Sie
> sollen es gar nicht.

Urban Legend.

Und schon gar nicht spezifisch fuer das Patentwesen.

--AHH

-- 
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@lists.fitug.de
For additional commands, e-mail: debate-help@lists.fitug.de