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heise online: Bezirksregierung will Suchmaschinen fuer Inhalte in die Pflicht nehmen



Diese Meldung aus dem heise online-Newsticker wurde Ihnen
von "Joerg-Olaf Schaefers <listen@fx3.de>" gesandt.
Wir weisen darauf hin, dass die Absenderangabe nicht verifiziert
ist. Sollten Sie Zweifel an der Authentizität des Absenders haben,
ignorieren Sie diese E-Mail bitte.
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Und ich dachte schon, es wuerde ein langweiliger Herbst .. 


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Bezirksregierung will Suchmaschinen für Inhalte in die Pflicht nehmen



 Bei einer Podiumsdiskussion zum Thema "Zensur im Internet -- Die
Problematik der Sperrungsverfügung" des Instituts für Rechtsinformatik[1]
der Universität Hannover[2] kündigte Jürgen Schütte von der
Bezirksregierung Düsseldorf[3] Gespräche mit Betreibern von Suchmaschinen
an. Diese seien nach Ansicht von Schütte "Serviceprovider" und hinsichtlich
der von ihnen gelieferten Ergebnisse möglicherweise rechtlich
verantwortlich. Die Bezirksregierung werde diesbezüglich insbesondere mit
Google[4] Kontakt aufnehmen. 

 Zuvor war das Vorgehen der Bezirksregierung[5] von einigen der anwesenden
Juristen kritisiert worden. So führte Per Christiansen von AOL[6] aus, dass
die von der Behörde verfügten, technisch leicht zu überwindenden[7]
Website-Sperrungen kaum wirksam wären, um die potenziell relevante
Zielgruppe der Seiten von deren Besuch abzuhalten. Die Verbote würden im
Gegenteil sogar den Reiz der Seiten steigern und zudem auf Seiten der
Provider aus Nordrhein-Westfalen für einen hohen Aufwand und Kosten sorgen,
die einen Wettbewerbsnachteil bedeuteten. Statt die knappen Ressourcen für
derartige Maßnahmen mit fraglicher Wirkung einzusetzen, forderte
Christiansen eine bessere technische und personelle Ausstattung der
Ermittlungsbehörden.

 Privatdozentin Jutta Stender-Vorwachs von der Universität Hannover sprach
die juristisch noch ungeklärte Frage an, ob für die Provider als so
genannte "Nichtstörer" ein finanzieller Entschädigungsanspruch als
Ausgleich für die Sperrmaßnahmen besteht. In diesem Fall hätte das Land NRW
mit hohen Ausgleichsforderungen der Zugangsdiensteanbieter zu rechnen. 

 Erwartungsgemäß wies Schütte für die Bezirksregierung diese Meinung
zurück. Er wiederholte die Ansicht der Behörde, dass die Blockaden ein
sinnvolles Mittel im Kampf gegen Rechtsextremismus im Internet seien.
Schütte verwehrte sich dagegen solche und andere strafrechtlich relevante
Inhalte "auf die Bürger loszulassen". Vielmehr wolle die Bezirksregierung
zukünftig auch weiter mit Sperrungsverfügungen[8] gegen solche strafbaren
Inhalte im Ausland vorgehen, die einen "öffentlichen Bezug" aufweisen und
nicht mit anderen Mitteln bekämpft werden können. Ob er hierzu auch Delikte
wie strafbare Urheber- oder Markenrechtverletzungen zähle, ließ Schütte
offen, da dies nur im Einzelfall entschieden werden könne. 

 Die Podiumsdiskussion, die im Gegensatz zu bisherigen Veranstaltungen[9]
zum gleichen Thema überaus sachlich verlief, bildet den Auftakt zu weiteren
Veranstaltungen des Instituts für Rechtsinformatik[10] in Hannover. (Joerg
Heidrich) / (jk[11]/c't)

URL dieses Artikels:
 http://www.heise.de/newsticker/data/jk-21.10.03-002/

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 [4] http://www.google.de
 [5] http://www.heise.de/newsticker/data/hod-10.09.02-000/
 [6] http://www.aol.de
 [7] http://www.heise.de/newsticker/data/tol-11.05.03-002/
 [8] http://www.nps-brd.nrw.de/BezRegDdorf/autorenbereich/Dezernat_21/PDF/39sperrverf_022002.pdf
 [9] http://www.heise.de/newsticker/data/hod-18.09.02-000/
 [10] http://www.forum-it-recht.de
 [11] mailto:jk@ct.heise.de

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