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Re: Hohmanns Geschwafel



On Mon, Nov 17, 2003 at 11:41:59AM +0100, Heiko Recktenwald wrote:
> Es gehoert aber unmittelbar zu dem Internet Dauerthema "Zensur".
> Hier sieht man naemlich einmal die andere Seite.

Nein. Niemand hat ihn daran gehindert, den Unfug zu verbreiten. Niemand
hindert Dritte, sich den Unfug anzuhören.

Das hat genau gar nichts damit zu tun, dass man ihn wegen dem, was
er da an brauner Scheisse verzapft, anprangert.

> Dass das Thema ueberhaupt interessant ist, germany today, aendert daran
> nichts. Es ist nur die Kehrseite unserer Geschichte, aus der wir nicht
> hinauskoennen, und wenn wir das nicht ordentlich behandeln, werden wir
> immer Buessows haben.

Ja.

Und ordentlich ist: jeder darf sagen, was er will. Ob man bei solchen
Aussagen noch was mit ihm zu tun haben will, steht allen anderen frei.

Der Zensurvergleich ist falsch: Hohlmann kann auch weiter sagen, was
er will. Ob die CDU mit ihm dann weiter zuammenarbeiten will, bleibt
ihr überlassen. Oder willst Du die CDU jetzt zwingen, sie muss auch
Vertreter von Antisemitismus in ihren Reihen dulden? Viel eher wäre
doch die CDU mal scharf darauf hinzuweisen, wen sie noch so alles in
ihren Reihen hat, so wie es Panorama gemacht hat, damit niemand sagen
kann, er wisse von nichts.

Im Vergleich (und somit wieder on-topic): Büssow kann gerne alle
Volksverhetzungen von Nazis mit rechtsstaatlichen Mitteln angreifen,
deren er habhaft wird. Er kann auch gerne alle anderen anprangern,
deren er nicht habhaft wird. Aber er hat uns nicht vorzuschreiben,
was wir vom Netz sehen dürfen. Das geht ihn nämlich einen feuchten
Dreck an. Und von anderen Mitteln als den rechtsstaatlichen hat er
gefälligst die Finger zu lassen, schließlich vertritt er den Rechts-
staat in einem öffentlichen Amt.

Zivilcourage ist ein Begriff, der nur für Privatpersonen definiert
ist, auf keinen Fall für öffentliche Ämter. Dort hieß "ich setze
meine privaten Ansichten durch, auch unter Missachtung der Recht-
mässigkeit" mal "Amtsmissbrauch", als Teil der FGO ist die Recht-
mässigkeit der Verwaltung bei organisiertem Rechtsbruch vom Ver-
fassungsschutz zu beobachten.

Zivilcourage für Beamte kann nur heissen: "ich verweigere als
Beamter die Ausführung meiner Dienstanweisungen, weil sie im Wider-
spruch zur FGO stehen und melde das unter Protest". Auf keinen Fall
kann sie heissen: "ich denke mir mal eigene Mittel und Wege aus,
die meiner Ansicht nach richtig sind, auch wenn sie rechtlich frag-
würdig erscheinen, weil ich gerade mit den rechtsstaatlichen Mitteln
nicht weiter komme".

Wenn er die Ausübung seines Amtes unter den gegebenen Bedingungen
für nicht möglich ansieht, soll er es niederlegen.

VB.
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