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Re: Netzregulierung auf Norwegisch



Hallo Liste,

Thursday, November 20, 2003, 8:50:39 PM, David Hansen wrote:
..
>>> Nicht ganz.  Einerseits werden viele Filme gekürzt, um noch
>>> niedriger eingestuft zu werden, andererseits sind auch viele
>>> Filme überhaupt nicht ungekürzt in der BRD zu haben (auch
>>> solche, die man durchaus als Mainstream bezeichnen kann).
>>
>> Was freilich auch immer eine Entscheidung der Studios zur
>> Gewinnmaximierung ist.

> Kann man bei den Filmen, die ungekürzt überhaupt nicht zu
> haben sind, wohl nicht behaupten.

Sicher kann man das. Das Studio, bzw. der Inhaber einer "regionalen
Verbreitungslizenz", koennte den Film ja auch in ungeschnittener Form
auf den Markt bringen. Es gibt in Deutschland keine "Zensurinstanz",
die es ihm verbieten koennte [1].

Er tut dies in der Regel aber nicht, weil mit FSK16 nunmal bedeutend
mehr Geld zu machen ist, als mit FSK18 oder einem Film, dem die
Indizierung bzw. Verweigerung einer Altersfreigabe drohen wuerde,
was bekanntlich zu Restriktionen fuer Werbung und Verkauf fuehrt.

Fuer den Filmfreund mag das im Ergebnis egal sein, nur Zensur ist
es halt nicht.

MfG
 Olaf

[1] Die Beschlagnahme von Kopien, z.B. wg. §131 oder §184 StgB, ist
    eine Ausnahme: a) doch eher selten und b) im konkreten Beispiel
    ("Mainstream") auch nicht weiter relevant.



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