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Re: [FYI] Gericht sieht Verbindungslogs nicht als Beweis



Inzwischen las ich das Urteil quer. Der betroffene ISP (der sich im
übrigen leicht anhand der im Urteil genannten IP-Adressen ermitteln
läßt) hatte wohl selbst nur die nackten Zahlen und keine weiteren
Aufzeichnungen. Sein Upstream lieferte Daten (welche, ist nicht ganz
klar), aber diese enthielten offenbar keine IP-Adressen, so daß die
Zuordnung zu dem Kunden nicht möglich war. Ferner schien sich der ISP
auf einen Anscheinsbeweis zu berufen, den es so in dieser Form laut
Gericht nicht gibt, da die volumenbasierte Abrechnung erst seit 1995
bekannt sei und die Technik somit noch nicht besonders bewährt sei.
Man könnte fast meinen, der Richter hätte schon einmal versucht,
Accounting mit Cisco-Routern zu machen. 8--)

Es wäre ganz interessant zu wissen, welche Daten tatsächlich dem Gericht
vorgelegt wurden. Aus ISP-Sicht scheint es jedenfalls angebracht zu
sein, etwas mehr Daten zu erheben statt einmal im Monat den
Interface-Zähler auszulesen.

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