Matthias Hannich wrote:
Was man unter vernünftigen Bahnen versteht, wird sich dann sicher auch
aus der Diskussion ergeben. Der Anfangswert sollte dabei aber sicher
nicht zwölf oder sechs Monate Speicherverpflichtung sein, sondern
irgendwas dass sich Grundgesetz nennt.
Ich sehe mich, nicht zuletzt wegen Grundgesetz und Volkszählungsurteil,
gezwungen, Verbindungsdaten zu erheben und für einen Zeitraum von
wenigen Tagen zu speichern. So etwas *kann* eine Datenschutzmaßnahme
sein und letztlich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von
Betroffenen wahren.
Mag sein.(Wie meinst Du das konkret?) Hier geht es ja aber gar nicht um
Freiwilligkeit oder kurze Dauer der Speicherung, sondern darum, dass mal
wieder ewig lange Zeiten gefordert werden und Zwang für alle (auch
nichtöffentliche) Anbieter und Betreiber von TK hergestellt werden soll.