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Re: Fwd: Re: OT: DRM



> > Es waere schoen, wenn Du es hier mal erlaeutern wuerdest.
> > Vergleich mal die Regelungen mit und ohne Umsetzung.
> >
> > Und dann wiederhole Deine Behauptung.
>
> Du meintest, dass eine "DRM Richtlinie" nur mangelhaft umgesetzt wurde.
> Ich nehme an, bzw. hat mir das meine Glaskugel so mehr oder weniger
> verraten, dass Du die Richtlinie 2001/29/EG meinst.

Du weisst genau was ich meine.

> Da ich nicht herausgefunden habe, wo dort eine mangelhafte Umsetzung in

Das hab ich nicht behauptet, europarechtlich war das in Ordnung, aber das
Ergebnis ist mangelhaft, wenn man mal vom Ergebnis her denkt. Alles andere
interessiert doch nicht.

> deutsches Recht besteht (was auch nicht im 2. Novellierungskorb geklärt
> werden soll) habe ich vermutet Du meintest die Nichtumsetzung aller
> Kann-Regelungen.
> Wenn Du von einem Umsetzungsmangel sprichst impliziert das, dass die

Davon hab ich nicht gesprochen, wie gesagt, ich bin doch nicht der EuGH.

> Richtlinie an der Stelle gefordert hat etwas umzusetzen, was dann aber
> im nationalen Recht nicht geschah. Das ist mir in dieser Diskussion aber
> nicht bekannt, also bist irgendwie Du am Zug zu sagen, wo Du das
> hernimmst. :)
>
> (Meine Aussage bezog sich dann auf die Kann-Regelung in Art. 6 Abs. 4
> Unterabsatz 2 2001/29/EG)

Dann stell Dich doch nicht so dumm ;-)

H.


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