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Re: [FYI] SZ: Ein Staat mit tausend Augen



Am 03.01.2004 11:51 schrieb Bettina Jodda:
On Sat, 3 Jan 2004 11:10:12 +1100 (EST)
Peter Ross <Peter.Ross@alumni.tu-berlin.de> sed

On Fri, 2 Jan 2004, Lutz Donnerhacke wrote:

* Hartmut Pilch wrote:

Es geht hier um Überwachung öffentlicher Plätze, nicht um
den Supergroßen Lauschangriff oder dergleichen.
(...)
Man kann es nicht trennen. Lerne von Thüringen.
Kann ich gerade nicht, weil mir Dein Hintergrundwissen fehlt..

(...)
Ich schließe mich den sonstigen Ausführungen an.
Sofern es nicht nur darum geht "einige saubere Flecke" zu
bekommen, macht Überwachung im Sinne von Prävention in Bezug auf
Straftaten nur dann Sinn, wenn sie systematisch bis zur
Komplettüberwachung ausgedehnt wird. Alles andere ist reine
Verdrängungstaktik.
Ich halte es für verfrüht so ein abschließendes Urteil zu treffen. Mit
Sicherheit hängen die tatsächlichen Auswirkungen von CCTV noch von
anderen Dingen ab. Wenn Du gegen CCTV in bestimmten Bereichen
hauptsächlich mit dem Verdrängungsargument konterst, was vielleicht auch
ganz richtig ist (die Studien dazu haben ja nur beschränkt
Aussagekraft), sehe ich in der Tat schon die Forderung "Na dann
überwachen wir halt alle 'öffentliche Plätze'". Sollte die Überwachung
kleiner, einzelner Bereiche in der Bevölkerung auf Akzeptanz stoßen, und
zwar nicht weil sie stark reglementiert ist, sondern weil das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung in der Bevölkerung in dem Fall nicht
wirklich wahrgenommen wird, dann sehe ich auch die Gefahr, dass sich
niemand mehr bei flächendeckender Überwachung beschwert. D.h. der
Verdrängungseffekt darf nur ein Argument in der Kette sein, sonst könnten einige durchaus erfolgsversprechend die Ausweitung von CCTV fordern.

Gleiches gilt imho für die Verkehrsüberwachung, die man ja gerade
in Thüringen "rein versehentlich" getestet hat (und bei der die
Soweit mir bekannt ist dort aber nicht der Primärzweck die Prävention von Verkehrsdelikten auf diesem überwachten Stück.

Was bei dem Ganzen für mich hinzukommt (IIRC habe ich dies schon
mal geschrieben): solche Maßnahmen fußen für mich auf Vertrauen
Nunja, zum einen sicherlich Vertrauen, zum anderen gibt es aber auch Sachen, die niemanden etwas angehen, auch nicht die Leute, denen ich vertraue. Das ist dann persönlicher Ermessensspielraum, ab wann man etwas dazu zählt oder nicht.

Würden die vergangenen Jahre Anlass dazu geben, Vertrauen in die
Verantwortlichen zu haben, wäre mir zwar etwas flau im Magen, ich
würde ihnen aber vielleicht "einen Vertrauensvorschuss" geben.
Wenn ich aber sehe, wie mit Daten hantiert wird, wie viel
"gemauschelt" und (meiner Meinung nach) schlichtweg gelogen wird
wie in Thüringen, dann ist das nicht dazu geeignet, Vertrauen
Ich kann nicht beurteilen, ob in Thüringen gelogen wurde oder nicht. Die logische Konsequenz in der Politik bei sowas ist aber, dass der entsprechend Verantwortliche abtritt. Er ist nunmal verantwortlich, auch wenn ihn manchmal selbst keine Schuld trifft, für das was in seinem Haus passiert. Das ist ein ungeschriebenes Gesetz, und es enttäuscht mich nur umso mehr, dass kaum jemand wahrnimmt.

a) eine Videoüberwachung beginnt (Goetheplatz), ohne die
Datenschutzbeauftragte genügeng zu informieren
IMO ist das so gar nicht notwendig, aber da bin ich vielleicht auch nicht genügend informiert.


Für mich wäre die passende Reihenfolge:
Ja. Nun ist aber die rechtliche Beurteilung der Sache recht verschieden, die Polizei/InMi/Strafverfolger behaupten, dass Polizeiaufgabengesetz umfasst das ganze, die Datenschützer behaupten das Gegenteil und sehe sogar noch weitere Gefahren (z.B. in Bezug auf die GG-Konformität).
Es käme auch bei Deiner Reihenfolge doch am Ende nicht zu einer eindeutigen Position, sondern die Gesetze bleiben ab und zu halt Auslegungssache.

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Freundliche Grüße, ### http://www.stop1984.com
Matthias Hannich ### nulli@stop1984.com
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