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Re: [FYI] SZ: Ein Staat mit tausend Augen



Hallo Heiko,

On Wed, 7 Jan 2004 14:35:01 +0100 (CET) you wrote:

> > des deutschen Polizei- und Ordnungsrechts. Der Staat kann nicht ohne
> > konkreten Anlass voellig undifferenziert alle Buerger filmen.
> 
> Ich denk mal, er kann nicht ohne Grund, und einen Grund hat er.

Du verblüffst mich immer wieder ;)

Ja welchen hat er denn?
Verstöße und Straftaten die gerade begangen werden order begangen wurden
wie Beschädigung von Sachen/Vandalismus, Gewalt gegen Personen, Eregung
öffentlichen Ärgernisses, Bettlen in den Straßen...bis hin zur
präventiven Kriminalitätsbekämfung. Gut, aber selbst wenn man davon
ausgeht, das solche Vorfälle Videoüberwachung nötig machen oder
effizient sind - das was der Staat darf, ist doch nicht alleine am
bloßen Vorliegen eines Grundes gebunden. Sprich Verhältnismäßigkeit der
Mittel, informationelle Selbsbestimmung, Datenvermeidung usw. begrenzen
zuerst mal schon, was der Staat darf und weiter, was er kann.
In meinen Augen eine undifferenzierte und verdachtsunabhängige
Videoüberwachung.

-- 
Ciao
Kai

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