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Re: [FYI] SZ: Ein Staat mit tausend Augen



Am 5 Jan 2004, um 23:57 hat Heiko Recktenwald geschrieben:

> 
> > Nach meiner Einschaetzung ist auch die Ueberwachung aller Buerger Unrecht
> > (vulgo: ein Grundrechtseingriff). Wenn es dann noch so ist, dass diese
> 
> Das will ich ja gerne bejahen. Grundrechtseingriff der dann gerechtfertigt
> ist. Aber ist sowas schon "Ueberwachung" oder schafft es nur die Moeglichkeit
> dazu?
> 
> Erstmal entstehen ja nur riesige Datenmengen.

Kommt es darauf an, wie Du die Ueberwachung definieren willst? Das Filmen des 
Buergers ist in jedem Fall ein Grundrechtseingriff. Ich glaube nicht, dass 
das hier auch noch zur Diskussion gestellt werden muss.

Bedenke bitte, dass es sich um eine anlass- bzw. verdachtsunabhaengige 
Massnahme handelt. Sowas widerspricht den (rechtsstaatlichen) Grundprinzipien 
des deutschen Polizei- und Ordnungsrechts. Der Staat kann nicht ohne 
konkreten Anlass voellig undifferenziert alle Buerger filmen. 

Ich bin wirklich verbluefft darueber, welche rechtsstaatsfeindliche Haltung 
einige Diskutanten hier an den Tag legen. 

Gruesse

Thomas

Thomas Stadler
ts@cplus.de
http://www.internet-law.de
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
afs@afs-rechtsanwaelte.de
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