Wieso? Florian hat zu dem Fall doch einiges gesagt.
"Einiges" = ? Er faselte irgendwas von "human rights". Im Fall geht es
um die Sanktion der Verletzung von Verfahrensrechten - von denen Du
sagt, sie seien nicht so wichtig - , konkret darum, ob sie damit
sanktioniert werden soll, dass die dabei gewonnen Informationen (oder
wenn dies einigen lieber ist: "Daten") nicht verwertet werden duerfen
und ggf. fuer eine Verwertung Entschaedigung zu zahlen ist. Die Sanktion
und die Verfahrensrechte sind also im Artikel, im Leben und in meiner
mail getrennt. Weimer blickt nicht durch. Er meint, ich bin fuer die
Wiedereinfuehrung der peinlichen Befragung. Fuer die Sanktion hat dieser
Praezedenzfall geklaert: es gibt kein allgemeines right to privacy, dh
die allgemeine Berufung auf "Privatheit" mit der Folge von
Verwertungsverboten und Entschaedigung.