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Re: Law lords rule there is no right to privacy



Heiko Recktenwald wrote:

Wieso? Florian hat zu dem Fall doch einiges gesagt.

"Einiges" = ? Er faselte irgendwas von "human rights". Im Fall geht es um die Sanktion der Verletzung von Verfahrensrechten - von denen Du sagt, sie seien nicht so wichtig - , konkret darum, ob sie damit sanktioniert werden soll, dass die dabei gewonnen Informationen (oder wenn dies einigen lieber ist: "Daten") nicht verwertet werden duerfen und ggf. fuer eine Verwertung Entschaedigung zu zahlen ist. Die Sanktion und die Verfahrensrechte sind also im Artikel, im Leben und in meiner mail getrennt. Weimer blickt nicht durch. Er meint, ich bin fuer die Wiedereinfuehrung der peinlichen Befragung. Fuer die Sanktion hat dieser Praezedenzfall geklaert: es gibt kein allgemeines right to privacy, dh die allgemeine Berufung auf "Privatheit" mit der Folge von Verwertungsverboten und Entschaedigung.
Und zu der Pilch'schen Frage: "privacy" ist eine Menge aus verschiedenen Konzepten. Wenn ich sage, es gibt privacy als allgemeines Recht, als einheitliches Recht also, dann hebe ich die Verschiedenheit der einzelnen Konzepte auf - genau wie es der "Datenschutz" macht. Und das ist die Erbsuende des Datenschutzes. Es geht um die konzeptionelle Frage, nicht um Worte ("privacy" oder "Daten" - die hier uebrigens mit dem hier geklaerten Konzept unmittelbar zusammenhaengen.) Wenn man mit common sense daran herangeht, sieht man das. Common sense heisst insbesondere: den grossen Worten des Herrn Advokaten Stadler misstrauen: "Freiheit des Individuums!", "Auch wenn Sie mich Ideologe nennen, ich stehe fuer meine Ideale ein!". Aber eben auch nichts daran aufhaengen wollen, dass das Wort "Daten" nicht erwaehnt wird. Der Sache nach wird es erwaehnt, das wiegt schwerer, als wenn Stadler ein klischeebeladenes Wort um des reinen emotionalen Effekts willen gebraucht, ohne argumentativen Zusammenhang.


Und niemals werden. Und niemals sollen. Bevor nicht jemand die Frage
stellt, w a r u m Daten nachgefragt werden, hat es keinen Sinn, sich
darueber weiter auszutauschen.

Fuer mich aendert der Zweck nichts am Eingriff.
Ob Du das "informationelle Selbstbestimmungsrecht" als
Eigentum oder etwas anderes bezeichnest aendert daran nichts.

Daten als Eigentum ist ein Konzept, das man durchaus abschreiben kann. Vieldiskutiert, aber kein befriedigendes Ergebnis. Ein Rohrkrepierer.

IMHO muss man darueber auch nicht diskutieren.
Wenn Du es trotzdem in Frage stellst, ok, versuchs ;-)

Das hier ist eine Diskussion von Leuten, die wenig Kenntnis betreffend ihren Gegenstand haben. Ich kann die Habilschrift von Marion Albers empfehlen.
Man muss, wenn man schon keine Ahnung hat, mit Lenin fragen:"Wem nuetzt es?"
ZB: Klischees zu bemuehen und Ideale als billige Muenze zu missbrauchen, nuetzt erstinstanzlichen Anwaelten, die sich als Kenner des "Internetrechts" einfach und sicher profilieren wollen. Das ist nur keine Loesung.


Gruesse,

Thomas








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