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Re: [FYI] Die Stunde der Exekutive?



Axel H Horns wrote:

> <http://log.handakte.de/archiv/003309.shtml>
> 
> Wohnungsdurchsuchung bei Amtsrichterin
> 
> Die Beschwerdeführerin, Richterin am Amtsgericht, wendet sich mit 
> einer Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung 
> ihrer Wohnung, weil der zu Grunde liegende Verdacht der Verletzung 
> eines Dienstgeheimnisses unhaltbar gewesen sei. Das BVerfG hat darauf 
> hin festgestellt, dass die Antragstellerin durch den zugrunde 
> liegenden Gerichtsbeschluss in ihrem Grundrecht aus Art. 103 Abs. 1 
> GG verletzt werde, ihn aufgehoben und die Sache an das LG Karlsruhe 
> zurückverwiesen.
> 
> [...]

Die Zusammenfassung ist irreführend.

Für verfassungswidrig wurde nur erklärt, daß der Beschwerdeführerin
rechtliches Gehör *nach* der Durchsuchung verwehrt wurde. Der
Durchsuchungsbeschluß als solcher konnte deswegen gar nicht rechtlich
angegangen werden.

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