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[FYI] Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 35 und 87 a)



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1/04>  

Suchergebnis (Fundstellennachweise):

Treffer Nr. 1 von 379

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 35 und 87 a)
GESTA-Sachgruppe:  Justiz
GESTA-Ordnungsnummer:  C083
Initiative:  Beim Bundesrat eingebracht von Bayern, Hessen, Sachsen 
und Thüringen
Zustimmungsbedürftig durch Bundesrat:  Ja laut Antrag

Inhalt:
Grundgesetz:
Einsatz der Bundeswehr zum Schutz ziviler Objekte auf Anforderung 
eines Landes, wenn Polizeikräfte zur Aufrechterhaltung der 
öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht mehr ausreichen, 
Klarstellung, dass Amtshilfe durch die Bundeswehr nicht nur bei 
eingetretenen schweren Unglücksfällen oder Katastrophen zulässig ist, 
sondern bereits im Bedrohungsfall, Klarstellung, dass Streitkräfte 
zur Abwehr von Gefahren aus der Luft und von See her auch dann 
eingesetzt werden dürfen, wenn dies zur wirksamen Bekämpfung solcher 
Gefahren nötig ist; Änderung der Art. 35 und 87a Grundgesetz.
Kosten entstehen bei einem eventuellen Einsatz der Streitkräfte.

Gang der Gesetzgebung (BT = Bundestag; BR = Bundesrat):

BR -  Gesetzesantrag Bayern; Hessen; Sachsen; Thüringen 05.03.2004 
Drucksache 181/04



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