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Re: [FYI] AG Frankfurt: "Wasserdichte" Anonymizer in DE illegal.



Am 6 Apr 2004, um 10:50 hat Florian Weimer geschrieben:

> Thomas Stadler wrote:
> 
> > Eben nicht. Es scheint mir zumindest um eine Art Zielwahlsuche zu
> > gehen. Die Straftaten - Zugriff auf kinderpornografisches Material -
> > sind im Zeitpunkt der richterlichen Anordnung noch gar nicht begangen.
> > 
> > Das gabs bislang nur im Film.
> 
> Inzwischen habe ich glaubhaft versichert bekommen, daß eine
> Zielwahlsuche seit einiger Zeit eine durchaus gängige Ermittlungsmethode
> ist. 

Die wie genau praktiziert und auf welche Rechtsgrundlage gestützt wird?

Auf Heise Online wird das auch unter Verweis auf Bitkom erwähnt:
> 
> | Weitere Kosten entstünden durch die vom Bundesrat geforderten
> | Zielwahlsuchläufe für Verbindungsdaten. Auch hier erreicht die
> Belastung | der Unternehmen inzwischen ebenfalls die Millionenhöhe.
> Allein zwischen | 2001 und 2003 seien die Anfragen verdoppelt worden.
> Die hohen Kosten | entstünden durch den Einsatz automatischer Systeme,
> um die | Kundenbestandsdaten abzugreifen, wobei die Fahnder oft parallel
> noch | eine manuelle Auskunft forderten.
> 
> <http://www.heise.de/newsticker/meldung/46312>
> 
> Dem Bundesrat scheint aber die Gängigkeit der Zielwahlsuche allerdings
> nicht bekannt zu sein.

Die Meldung ist in er Tat widerspruechlich formuliert. Einserseits 
fordert der Bundesrat erst die Einfuehrung einer Zielwahlsuche, 
anderseits sollen bereits in der Vergangenheit hierfuer erhebliche 
Kosten angefallen sein.

Darf man daraus schliessen, dass sich v.a. grosse Provider in 
erheblichem Umfang an rechtswidrigen Ermittlungsmassnahmen beteiligen?

MfG

Thomas Stadler


Thomas Stadler
ts@cplus.de
http://www.internet-law.de
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
afs@afs-rechtsanwaelte.de
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